Über die Tätigkeit eines auf Schulrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Beratungen vor der Schulanmeldung sind sinnvoll, vor allem, wenn man nicht auf eine bestimmte Schule festgelegt ist. Die meisten geführten Verfahren betreffen die Aufnahme in die Schule. In Berlin wird besonders oft geklagt. Je intensiver man ein Verfahren überprüft, umso höher sind die Erfolgschancen.
www.deutschlandfunk.de/grundschule-mit-dem-anwalt-zum-ziel
Wie Eltern mit einer Klage Erfolg haben können.
Zur Bedeutung der Länge des Schulweges und warum Geschwisterkinder nicht immer vorrangig an der Schule aufgenommen werden.
https://www.bz-berlin.de/berlin/schulen-geschwister-platz-schulrecht
Sprunghafter Anstieg der Ablehnungsbescheide. Über den Sinn, einen "Plan B" zur Wunschschule zu haben. Bei entsprechender Flexibilität besteht die Möglichkeit, auf attraktive andere staatliche Schulangebote auszuweichen.
www.faz.net/aktuell/politik/inland/kampf-um-schulplaetze
In vielen Fällen werden auch Geschwisterkinder nicht an der Schule aufgenommen.
Bezirke Mitte und Neukölln verschicken die Bescheide erst kurz vor den Sommerferien. Ein Widerspruchsverfahren ist dann kaum noch durchführbar - die Fälle landen stattdessen gleich bei Gericht.
www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/wunschschulen
Verdoppelung der gerichtlichen Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin. Die meisten Verfahren werden jedoch bereits im Widerspruchsverfahren geklärt. Zur Frage, ob sog. Kann-Kinder im Auswahlverfahren an den Europaschulen nachrangig behandelt werden dürfen.
www.berliner-zeitung.de/berlin/300-verfahren
Sozialstudie über die Bemühungen und Schwierigkeiten verschiedener Weddinger Grundschulen entlang des früheren Verlaufs der Berliner Mauer. Über den Kontrast und die unterschiedlichen Bedingungen zu den Grundschulen in "Alt-Mitte" und die Möglichkeiten, mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts die Aufnahme an einer der stark nachgefragten Grundschulen im Bezirk Mitte zu erhalten (u.a. Grundschule am Arkonaplatz, Papageno-Grundschule, Grundschule am Koppenplatz).
https://whyy.org/articles/rise-fall-berlins-plan-integrate-schools/
Zum Schulplatzmangel an Berliner Grundschulen. Anzahl der Elternanfragen steigt.
Mehr Widersprüche als in den Vorjahren.
www.tagesspiegel.de/berlin/bildung-in-berlin
Zum Ablauf von Schulplatzklagen, insbesondere an Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen. Zu Fehlern bei der Kapazitätsberechnung und Problemen bei der vorrangigen Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Über problematische Auswahlkriterien, z.B. bei der Berücksichtigung von Sozialverhalten (Klassensprecher, Vereinsaktivitäten etc.) und zu den Auswirkungen von Rundungsfehlern bei der Festlegung der Kontingente im Auswahlverfahren.
www.berliner-zeitung.de/berlin/schulplatz-einklagen
Zum Ablauf der Auswahlverfahren an den Berliner Grundschulen und der Möglichkeit, Verfahrensfehler aufzudecken und hierdurch zusätzliche Schulplätze zu erhalten.
Zur Bedeutung und Warnung vor sog. Scheinanmeldungen.
www.sueddeutsche.de/bildung/grundschule
Zur Schulplatzvergabe an den Berliner Gymnasien und den Unterschieden zu den Regelungen in anderen Bundesländern. Zur Bedeutung des Notendurchschnitts und der Empfehlung in der Förderprognose.
www.spiegel.de/spiegel/print/d-137324494.html
Wie im letzten Jahr trifft der Bezirk Pankow seine Entscheidung über die Aufnahme und Ablehnung von Grundschulwünschen als letzter Stadtbezirk. Viele Eltern warten seit Wochen mit Spannung auf die Bescheide. Am kommenden Wochenende soll es nun soweit sein, der Bezirk versendet alle Bescheide nun voraussichtlich am 24.05.2013, so dass die Bescheide am Samstag zugehen können.
Für das kommende Schuljahr ist für den Bezirk mit einer regelrechten Ablehnungswelle zu rechnen, da die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Schulplätze an vielen Schulen erheblich übersteigt.
Informationen zum Vorgehen gegen Ablehnungsbescheide finden Sie unter
Schulplatzklage und Ablehnung Grundschule
Berlin, 21.05.2013 (ow)
Das an den meisten Berliner Gemeinschaftsschulen praktizierte Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2012/13 war nach den Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg rechtswidrig, so dass abgelehnte Schüler erfolgreich gegen ihre Ablehnungsbescheide vorgehen konnten. Zum kommenden Schuljahr 2013/14 wurde das Verfahren nun geändert. Gegen die Neuregelung bestehen jedoch ebf. erhebliche rechtliche Bedenken.
Aufnahmeverfahren Gemeinschaftsschule 2013/14
Berlin, 8.5.2013 (ow)
TV-Magazin zibb im Rundfunk Berlin-Brandenburg am 09.04.2013
Rechtsanwalt Olaf Werner war Studiogast im TV-Magazin zibb des rbb. Der Beitrag beschäftigt sich mit rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Einschulung. Den Beitrag finden Sie hier:
www.rbb-online.de/zibb/service/familie/die_richtige_schule.html
Berlin, 09.03.2013 (ow)
Einige Bezirksaämter haben in den letzten Tagen Ablehnungsbescheide für die Aufnahme an den Staatlichen Europaschulen (SESB) versandt. Die Ablehnungen müssen jedoch nicht hingenommen werden.
Hintergrund: Das Aufnahmeverfahren für die Staatlichen Europaschulen richtet sich nach besonderen Kriterien, u. a. ist ein Sprachtest zu absolvieren. In der Vergangenheit habe ich bei der Überprüfung der speziellen Auswahlverfahren immer wieder Fehler festgestellt. Als Rechtsanwalt bin ich auf die Überprüfung derartiger Auswahlverfahren spezialisiert. So kann ich Kindern, deren Eltern bereit sind, die gegebenen Rechtsmittel gegen die Ablehnung auszuschöpfen, häufig doch noch zu dem gewünschten Schulplatz verhelfen.
Rufen Sie an und vereinbaren einen Beratungstermin - ich helfen Ihnen gern!
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Staatlichen Europaschulen...
Berlin, 27.02.2013 (ow)
Zeitungsberichten zu Folge soll die Senatsverwaltung für Bildung bei der Auswertung der Aufnahmetests für die an Berliner Gymnasien angebotenen Schnelllernerklassen nachträgliche Veränderungen zu Gunsten nur eines Teils der Bewerber vorgenommen haben. Die nachträgliche Abänderung einheitlich vorgegebener Bewertungskriterien ist rechtlich äußerst problematisch, insbesondere wenn eine Änderung der Kriterien nur einem Teil der Prüfungskandidaten zugebilligt wird. Dies gilt um so mehr, wenn die Auswahl des begünstigten Personenkreises nach fragwürdigen Kriterien erfolgt. Es könnte ein Fall sog. Innländerdiskriminierung vorliegen.
Hintergrund: Für besonders geeignete ("hochbegabte") Schüler besteht die Möglichkeit, nach der 4. Klasse der Grundschule in eine sog. Schnelllernerklasse eines Berliner Gymnasiums zu wechseln (Angebote bestehen an folgenden Schulen: Lessing-Schule, Dathe-Oberschule, Rosa-Luxemburg-Gymnasium, Werner-von-Siemens-Oberschule, Albrecht-Dürer-Schule, Otto-Nagel-Gymnasium, Humboldt-Oberschule). Ob eine entsprechende "Eignung" bzw. Begabung besteht, wird von den Schulen u. a. in einem Aufnahmetest geprüft. Bei der Auswertung der Ergebnisse der am 16. Februar dieses Jahres durchgeführten Tests soll es nach Zeitungsberichten nachträglich zu ungleichmäßigen Korrekturen durch die Schulverwaltung gekommen sein: Kinder mit ausländisch klingenden Namen soll ein sog. "Nachteilsausgleich" im Bereich sprachlicher Kompetenzen gewährt worden sein.
Abgelehnte Bewerber können eine nähere rechtliche Überprüfung des Aufnahmeverfahrens durchführen lassen.
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Berlin, 25.02.2013 (ow)
Die Schulverwaltung in Berlin plant die Einführung des elektronischen Klassenbuchs und einer zentralen elektronischen Schülerdatei, auf die Lehrer online zugreifen können. Dieses Vorhaben begegnet erheblichen datenschutzrechtlichen Zweifeln. Zudem sollen Eltern unverzüglich über unentschuldigte Fehlzeiten mittels SMS informiert werden... [...weiterlesen]
Berlin, 23.11.2012 (cd)
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem von mir geführten Eilverfahren erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festlegung und Änderung der Berliner Schuleinzugsbereiche deutlich gemacht. Ich hatte gerügt, dass die Einzugsgebiete nach der bisherigen Behördenpraxis in der Regel weder veröffentlicht noch bekannt gemacht werden ...weiterlesen
Berlin, 06.11.2012 (ow)
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