Schulrecht - Rechtsanwalt

einschulung | schulwechsel | übergang oberschule | bewertungen

Schulrecht - Rechtsanwalt

Schulrecht aktuell Berlin

„Autistischer Junge darf doch Berliner Schule besuchen“

tagesspiegel

Rechtsanwältin Cornelia Liedtke im Tagesspiegel am 30. April 2024

„Der Beschluss zeigt, wie wichtig ein funktionierendes inklusives Schulsystem ist“, kommentierte Rechtsanwältin Cornelia Liedtke gegenüber dem Tagesspiegel. „Ich würde mich freuen, wenn er vom Gesetzgeber zum Anlass genommen würde, in sich zu gehen. Das Grundrecht auf Bildung darf nicht auf diese Weise angetastet oder gar ausgesetzt werden.

tagesspiegel.de/gesetz-wohl-in-teilen-verfassungswidrig


VG Berlin: Ruhen der Schulpflicht nach § 41 Abs. 3a SchulG „offensichtlich verfassungswidrig“

Berliner Baer

In einem von unser Kanzlei geführten Gerichtsverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin aktuell die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Anordnung des Ruhens der Schulpflicht wiederhergestellt. Bemerkenswert ist die Begründung: Das Gericht hat sich unserer Rechtsauffassung angeschlossen und entschieden, dass die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) als Schulaufsichtsbehörde angewendete Regelung in § 41 Abs. 3a SchulG Berlin gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstößt und verfassungswidrig ist.

Fall und Beschluss in Auszügen hier weiterlesen


So können Eltern sich einen Schulplatz erklagen

Berliner Morgenpost

Rechtsanwalt Olaf Werner im Interview mit Berliner Morgenpost am 17. Februar 2024

Wir arbeiten die Akten durch und suchen nach Fehlern im Vergabeverfahren [...] Meistens finden wir etwas.

morgenpost.de/So-koennen-Eltern-sich-einen-Schulplatz-erklagen.


Per Klage zur Wunschschule

tipberlin

Rechtsanwalt Olaf Werner im Interview mit tip-berlin | Schule in Berlin 2024 (November 2023)

Die Behörden versuchen, Fehler zu vermeiden. Und wir suchen nach ihren Fehlern.

tip-berlin.de/schule-in-berlin


„Auffällig ungleiche Verteilung“: Gericht beanstandet Losverfahren

tagesspiegel

Rechtsanwalt Olaf Werner im Tagesspiegel am 22. August 2023

Anwalt Olaf Werner berichtete am späten Nachmittag, dass auch an der Ellen-Key-Schule das Losverfahren für die Kläger wiederholt werden müsse.

tagesspiegel.de/auffallig-ungleiche-verteilung-gericht-beanstandet-losverfahren


Kampf um Schulplätze in Berlin

rbb24

Rechtsanwalt Olaf Werner in der Berliner Zeitung am 1. Juli 2023

Der Berliner Anwalt Olaf Werner, seit 2009 auf Schulrecht spezialisiert, bekam noch nie so viele Anrufe wie in diesem Sommer, berichtet er. Gerade bei den weiterführenden Schulen habe sich die Not der Eltern „massiv verstärkt“, die Situation in Berlin nennt er eine „absolute Katastrophe“.

berliner-zeitung.de/kampf-um-schulplaetze-in-berlin


"Gähn! Warum geht die Schule so früh los?"

rbb24

Rechtsanwalt Pascal Striebel im Interview mit Deutschlandfunkt Kultur am 21. Februar 2023

Tägliche beginnt der Schulunterrichts an fast allen Schulen in Deutschland morgens um 8:00 Uhr. Entwicklungsbiologisch und -pädagogisch ist diese Uhrzeit umstritten. Vor allem für viele jugendliche Schülerinnen und Schülern wäre ein späterer Unterrichtsbeginn günstiger. Die Kindersendung Kakadu des Deutschlandfunks Kultur hat sich im Podcast "Gähn! Warum geht die Schule so früh los?" mit dem Thema beschäftigt. Rechtsanwalt Pascal Striebel erklärt in dem Beitrag (ab 00:17:50), welche rechtlichen Grundlagen für die Festlegung der Unterrichtszeiten maßgeblich sind. 

kakadu.de/warum-schule-frueh


"Es kommen teils sehr verzweifelte Eltern zu uns"

rbb24

Rechtsanwalt Olaf Werner im Interview mit rbb 24 am 27. Januar 2023

Jedes Kind hat drei Wünsche frei. Trotzdem landen viele nicht an der Schule, die sich die Eltern für sie vorgestellt haben. Manche klagen dann. Ein Berliner Rechtsanwalt berichtet, wie das abläuft.

rbb24.de/schulwechsel-berlin-rechtsanwalt-klage


"Eine Ablehnung der Wunschschule zu akzeptieren, ist nie gut"

Zeit Online

Olaf Werner im Interview mit ZEIT ONLINE am 28. Oktober 2022

Einzugsschule? Viele Eltern wollen für ihr Kind eine andere Schule – manche klagen sogar. Ein Anwalt erklärt, wie er einen Platz erstreitet und was ein Verfahren kostet.

www.zeit.de/schulplatzklage-schulrecht-anwalt


Nichtbestehen des Sprachtests zur Aufnahme in die SESB 

Die Aufnahme in die Staatliche Europa-Schule (SESB) setzt voraus, dass Ihr Kind den von der Schule durchgeführten standardisierten Sprachtest besteht. 

Die SESB nimmt im Rahmen der Einschulung ausschließlich Kinder auf, die Deutsch oder die jeweilige nichtdeutsche Sprache altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen. Muttersprachliche Kenntnisse hat, wer im Test mindestens 80 Prozent der möglichen Punkte erreicht. Sollte Ihr Kind die erforderliche Punktzahl zum Nachweis der Mindesteignung nicht erreicht haben, erhalten Sie vom Schulamt einen Bescheid, mit dem das Nichtbestehen des Sprachtest festgestellt wird und der Ausschluss vom Aufnahmeverfahren an der von Ihnen gewählten Wunschschule geregelt wird. Gegen diesen Bescheid können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen

Die Einlegung eines Widerspruchs ermöglicht es, die Leistungsbewertung zu überprüfen. Pädagogen steht bei der Leistungsbewertung ein weiter - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Bewertungsspielraum zu. Nichtsdestotrotz sind Prüfer in der Leistungsbewertung nicht gänzlich frei. So bedarf es für die Bewertung der erbrachten Leistung eines vorab festgelegten Bewertungsmaßstabs. Die Schulaufsichtsbehörde hat für die Durchführung und Bewertung des Tests zur Feststellung der Mindesteignung Vorgaben erstellt (Anzahl der Prüfer, Testdauer, Bewertungsrichtlinien usw.). 

Gerne überprüfen wir im Wege des Widerspruchsverfahrens, ob die Testvorgaben bei der Prüfung Ihres Kindes eingehalten wurden oder es zu Bewertungsfehlern gekommen ist und Ihr Kind zu Unrecht aus dem Auswahlverfahren an der gewünschten SESB ausgeschlossen wurde. 

12.01.2021 (LC) 


Zahl der Wechselwünsche an Berliner Grundschulen steigt

Olaf Werner in der Berliner Zeitung am 8. Januar 2020

Die Berliner Zeitung berichtet über eine sehr hohe Anzahl von Anträgen auf Aufnahme an einer anderen Grundschule für das laufende Schuljahr. Hintergrund des Berichts ist die Antwort der Senatsverwaltung für Bilung auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz zur Anzahl von Schulplatzklagen in Berlin. Danach wurden zum Schuljahr 2019/20 für mehr als 12.000 Kinder ein sog. Umschulungsantrag gestellt. Rechtsanwalt Olaf Werner sprach mit der Zeitung u.a. über die aus der Praxis bekannten Gründe der Eltern für einen Schulwechsel.

9. Januar 2020 (ow)


Fridays for Future - Schulpflicht vs. Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Olaf Werner im Interview mit Radio 1 am 13. März 2019

Seit einigen Wochen wird viel über die Frage diskutiert, ob und ggf. welche schulischen Sanktionen Schülerinnen und Schüler treffen könnten, wenn sie während der Schulzeit an den "Friday for Future" Versammlungen teilnehmen. Zu diesem Thema hat Radio 1 heute ein

Interview mit Rechtsanwalt Olaf Werner

geführt (im Stream ab 01:16).

14. März 2019 (ow)


Übergang 5. u. 7. Klasse - Gymnasium und ISS

Aufnahmeentscheidungen am 25. Mai 2018 versandt

Die Bescheide für den Übergang an die weiterführenden Schulen wurden am Freitag, den 25. Mai 2018, für alle staatlichen Berliner Schulen verschickt.

Melden Sie sich bei mir, wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben. Im Beratungstermin prüfe ich zuerst, ob ein Verfahren Aussichten auf Erfolg haben kann. Dies ist in vielen Fällen der Fall.

Bestehen Erfolgsaussichten, vertreten ich Sie gerne im Widerspruchsverfahren und - falls erforderlich - im gerichtlichen Eilverfahren.

In den letzten Jahren waren sehr viele von mir geführte Verfahren erfolgreich.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin!

Kontakt

27. Mai 2018 (ow)


Mit dem Anwalt zum Ziel

Olaf Werner im Interview mit dem Deutschlandfunk am 2. Mai 2018

Über die Tätigkeit eines auf Schulrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Beratungen vor der Schulanmeldung sind sinnvoll, vor allem, wenn man nicht auf eine bestimmte Schule festgelegt ist. Die meisten geführten Verfahren betreffen die Aufnahme in die Schule. In Berlin wird besonders oft geklagt. Je intensiver man ein Verfahren überprüft, umso höher sind die Erfolgschancen.

www.deutschlandfunk.de/­grundschule-mit-dem-anwalt-zum-ziel


Schulplatz Grundschule

rothaariges Mädchen in der Schule

Entscheidungen in Pankow-Weißensee

Die Schulplatz-Entscheidungen im Bezirk Pankow-Weißensee liegen vor. Melden Sie sich bei mir, wenn Sie eine Ablehnung für die gewünschte Grundschule erhalten haben - in den meisten Fällen kann ich helfen!

Weitere Informationen...

Kontakt

Berlin, 30.04.2018 (ow)


Nelson-Mandela-Schule Berlin

internationale Schüler mit Globus und Lehrer

Wichtige Änderungen der Aufnahme­bestimmungen

Am 28. März 2018 sind die neuen Aufnahme­regelungen für die Nelson-Mandela-Schule in Kraft getreten. Der bisher durchgeführte Schulversuch ist nun beendet und die Schule wurde als Schule besonderer pädagogischer Prägung eingerichtet. Die neuen Bestimmungen enthalten einige wichtige Änderungen. So stehen zukünftig nicht mehr 70, sondern nur noch 50 % der Schulplätze für Kinder aus sog. hochmobilen Familien zur Verfügung. Das Kriterium der Hochmobilität ist nun in der Verordnung eng definiert und wird voraussichtlich nicht mehr so häufig anerkannt. In der Gruppe der nicht-hochmobilen Bewerber wird es zukünftig keinen Vorrang für Geschwisterkinder mehr geben. Hier finden Sie die neuen

Aufnahmebestimmungen

Gerne berate ich Sie ausführlich zu den neuen Regelungen in einem persönlichen Beratungs­gespräch!

Kontakt

Berlin, 05.04.2018 (ow)


An manchen Schulen bekommen nicht mal Geschwister einen Platz

Olaf Werner im B.Z.-Interview am 3. September 2017

Wie Eltern mit einer Klage Erfolg haben können.

Zur Bedeutung der Länge des Schulweges und warum Geschwisterkinder nicht immer vorrangig an der Schule aufgenommen werden.

https://www.bz-berlin.de/berlin/schulen-geschwister-platz-schulrecht


Einschulung Grundschule Berlin 2018/19

Schulanmeldung 2018/19: Beratung zur Einschulung

Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2018/19 ist in Berlin vom 4. bis 17. Oktober 2017. Die Anmeldung erfolgt an der zuständigen Grundschule. Bei der Anmeldung können Sie die Aufnahme an einer anderen Grundschule (Wunschschule) beantragen. Sie sollten den Antrag begründen.

Es gibt viele widersprüchliche Gerüchte, wie man den Schulplatz an der Wunschschule am besten erhält. Ich berate Sie unabhängig und objektiv über Ihre Möglichkeiten, für Ihr Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schule zu erhalten.

Lesen Sie hierzu die FAQ Anmeldung Wunschschule oder nehmen Sie direkt Kontakt auf und vereinbaren einen Termin!

Berlin, 03.09.2017 (ow)


Scheinadressen, Eilanträge und Briefe vom Anwalt

Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen" am 2. September 2017

Sprunghafter Anstieg der Ablehnungsbescheide. Über den Sinn, einen "Plan B" zur Wunschschule zu haben. Bei entsprechender Flexibilität besteht die Möglichkeit, auf attraktive andere staatliche Schulangebote auszuweichen.

www.faz.net/aktuell/politik/­inland/kampf-um-schulplaetze


Wunschschulen - Immer mehr Eltern ziehen vor Gericht

Interview mit dem "Berliner Kurier" am 1. September 2017

In vielen Fällen werden auch Geschwisterkinder nicht an der Schule aufgenommen.

Bezirke Mitte und Neukölln verschicken die Bescheide erst kurz vor den Sommerferien. Ein Widerspruchsverfahren ist dann kaum noch durchführbar - die Fälle landen stattdessen gleich bei Gericht.

www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/wunschschulen


300 Verfahren - Immer mehr Eltern klagen auf Platz in der Wunschschule

Interview mit der "Berliner Zeitung" am 1. September 2017

Verdoppelung der gerichtlichen Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin. Die meisten Verfahren werden jedoch bereits im Widerspruchsverfahren geklärt. Zur Frage, ob sog. Kann-Kinder im Auswahlverfahren an den Europaschulen nachrangig behandelt werden dürfen.

www.berliner-zeitung.de/berlin/300-verfahren


The rise and fall of Berlin's plan to integrate schools

Interview mit "WHYY-FM Radio" am 29. August 2017

Sozialstudie über die Bemühungen und Schwierigkeiten verschiedener Weddinger Grundschulen entlang des früheren Verlaufs der Berliner Mauer. Über den Kontrast und die unterschiedlichen Bedingungen zu den Grundschulen in "Alt-Mitte" und die Möglichkeiten, mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts die Aufnahme an einer der stark nachgefragten Grundschulen im Bezirk Mitte zu erhalten (u.a. Grundschule am Arkonaplatz, Papageno-Grundschule, Grundschule am Koppenplatz).

https://whyy.org/articles/rise-fall-berlins-plan-integrate-schools/


Übergang weiterführende Schulen Berlin

Übergang Gymnasium und ISS 2017/18 - Bescheide am 19. Mai 2017

Die Bescheide über die Aufnahme in die weiterführenden Schulen (Gymnasien, Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen) wurden am 19. Mai 2017 verschickt. Gegen eine Ablehnung kann in vielen Fällen erfolgreich vorgegangen werden. In einem ersten Beratungsgespräch erhalten Sie von mir eine realistische Einschätzung der Aussichten in Ihrem Fall. Wenn entsprechende Aussichten bestehen, übernehme ich gerne Ihre Vertretung gegenüber dem Bezirksamt im Widerspruchsverfahren und ggf. vor dem Verwaltungsgericht.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin!

Berlin, 20. Mai 2017 (ow)


Grundschule Berlin - Einschulung 2017 / 2018

Ablehnung Grundschule Berlin - Ablehnungsbescheid

Einschulung Berlin - Erste Ablehnungsbescheide versandt

Einige Schulämter haben bereits über die Aufnahme und Ablehnung an einigen Grundschulen entschieden. Eltern, deren Kinder an der  Wunschgrundschule nicht aufgenommen wurden, erhalten entsprechende Ablehnungsbescheide. Diese müssen jedoch nicht ohne Weiteres hingenommen werden.

In einem  Widerspruchsverfahren  oder durch eine Schulplatzklage können Sie den gewünschten Schulplatz häufig doch noch erhalten.

Als Rechtsanwalt habe ich mich auf Schulaufnahme-Verfahren spezialisiert und kann Sie im Falle einer Ablehnung über Verfahrensablauf und Erfolgsaussichten informieren.

Gerne vertrete ich Sie im Widerspruchsverfahren oder ggf. erforderlichen gerichtlichen Klage- und Eilrechtsschutzverfahren, um Ihnen zu dem gewünschten Schulplatz zu verhelfen.

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Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sie auf den folgenden Seiten:


Staatliche Europaschulen Berlin (SESB)

Fähnchen Sprechen Sie Deutsch Do you speak Englisch usw.

Ablehnungsbescheide überprüfen!

In Kürze werden die Ablehnungsbescheide für einige der Staatlichen Europaschulen Berlin (SESB) versandt. Gegen die Ablehnung kann rechtlich vorgegangen werden. Die von mir anwaltlich geführten Verfahren waren in den letzten Jahren ganz überwiegend erfolgreich.

Gerne informiere ich Sie über Ihre Möglichkeiten und vertrete Sie in den erforderlichen Verfahren.

Kontakt

Lesen Sie hierzu auch:


Übergang weiterführende Schulen 2017 / 2018

Jahrgangsstufe 7 (regulärer Schulwechsel nach der 6. Klasse)

Anmeldezeitraum 07.02. - 21.02.2017

Der Anmeldezeitraum für den regulären Übergang in die weiterführende Schule nach der sechsten Klasse wurde für das Schuljar 2017/18 auf den Zeitraum 07.02. - 21.02.2017 festgelegt. Die Anmeldung ist innerhalb dieses Zeitraums an der jeweils gewünschten weiterführenden Schule (Erstwunsch) vorzunehmen.

Jahrgangsstufe 5 (grundständige Gymnasien)

Anmeldezeitraum

Für die Schnelllernerklassen ist die Anmeldung bereits in der Zeit vom 5. Januar bis 12. Januar 2017 vorzunehmen, der Aufnahmetest erfolgt am 14.01.2017. Für alle anderen grundständigen Klassen beginnt der Anmeldezeitraum am 01.03. und endet am 08.03.2017. Eine Aufnahme ist an vielen Schulen nur möglich, wenn zuvor erfolgreich ein Aufnahmetest abgelegt wurde. Die Termine für die Aufnahmetests sind:

  • Musikgymnasien: bis zum 24.02.2017
  • Französisches Gymnasium: bis zum 24.02.2017
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Klassen: 09.03.2017
  • Naturwissenschaftliche Klassen: 10.03.2017

Anmeldung Grundschule Berlin 2017/18

Schulanmeldung: Beratung zur Einschulung an der Grundschule

In Kitas, auf Spielplätzen, in Internetforen usw. kursieren widersprüchliche Gerüchte, wie man am besten einen Schulplatz an der Wunschschule erhält. Die Informationen der Schulen und Schulämter in Broschüren und im Internet lassen viele Fragen offen. Nicht selten werden Eltern von Lehrern, Sekretärinnen und z.T. auch  von Schulleitern rechtlich falsch informiert.

Ich berate Sie unabhängig und objektiv über Ihre Möglichkeiten, für Ihr Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schule zu erhalten.

Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin.

Oder lesen Sie zuerst die FAQ Anmeldung Wunschschule

Berlin, 06.09.2016 (ow)


Einschulung Berlin 2017/18 - Grundschulanmeldung

Kalender mit Grundschul-AnmeldezeitraumGrundschule Berlin - Anmeldung vom 30.9. bis 14.10.2016

Kinder, die zwischen dem 1.1. und 30.9.2011 geboren sind, werden zum Schuljahr 2017/18 schulpflichtig. Bis zur Einschulung im September 2017 ist es zwar noch eine Weile hin, die Schulanmeldung erfolgt jedoch bereits in der Zeit vom 30.9. bis 14.10.2016. Kinder, die in der Zeit vom 1.10.2011. bis 31.3.2012 geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebf. zum kommenden Schuljahr eingeschult werden ("Kann-Kinder"). Soll ein zwischen dem 1.1. und 30.9.2011 geborenens Kind erst im Sommer 2018 eingeschult werden, kann bei der Schulanmeldung die Rückstellung von der Schulbesuchspflicht beantragt werden.

Berlin, 6.9.2016 (ow)


Schulplatz Widerspruchsbescheid

Schulplatz einklagen und/oder anwaltliche Zweitmeinung einholen!

Wenn Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Wunschschulplatzes vom Bezirksamt zurückgewiesen wurde, können Sie mich direkt mit Ihrer Vertretung in den anstehenden gerichtlichen Verfahren beauftragen oder mir den bisher geführten Schriftverkehr zunächst zur Prüfung vorlegen, ob Aussichten für ein gerichtliches Verfahren bestehen.

Wenn Sie im Widerspruchsverfahren von einer anderen Rechtsanwaltskanzlei vertreten wurden und unsicher sind, ob das Verfahren bisher optimal geführt wurde und die Erfolgsaussichten für das weitere Verfahren richtig eingeschätzt werden, können Sie hierzu meine anwaltliche Zweitmeinung einholen.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie eine E-Mail Kontakt

Berlin, 5.7.2016 (ow)


Zahl der Widersprüche gegen Schulplatzvergabe steigt

Interview mit "Der Tagesspiegel" am 1. Juni 2016

Zum Schulplatzmangel an Berliner Grundschulen. Anzahl der Elternanfragen steigt.

Mehr Widersprüche als in den Vorjahren.

www.tagesspiegel.de/berlin/bildung-in-berlin


Einschulung Grundschule 2016/17: Entscheidungen in weiteren Bezirken

Einschulung 2016/17: Ablehnungsbescheide in Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf

In den Bezirken Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf sind die Schulauswahlverfahren nun auch abgeschlossen. Wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben und diese nicht akzeptieren wollen, berate ich Sie als Spezialist für das Schulaufnahmerecht gerne über Ihre Möglichkeiten und vertrete Sie auch im Widerspruchsverfahren und in den ggf. erforderlichen gerichtlichen Verfahren (Klage und Eilverfahren) gegenüber dem Bezirksamt.

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Auf folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen:

Berlin, 27. Mai 2016 (ow)


Einschulung Grundschule 2016/17: Entscheidungen in mehreren Bezirken

Einschulung 2016/17: Ablehnungsbescheide in Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg

Die Schulämter in den Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg haben über die Aufnahme und Ablehnung an zahlreichen Schulen entschieden. Wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben, berate ich Sie gerne über den weiteren Verfahrensablauf und zu Ihren Erfolgsaussichten. Gerne vertrete ich Sie auch im Widerspruchsverfahren und in den ggf. erforderlichen gerichtlichen Klage- und Eilrechtsschutzverfahren gegenüber dem Bezirksamt.

Kontakt

Berlin, 2. Mai 2016 (ow)


Europaschulen Berlin (SESB)

Widerspruch gegen Ablehnung Europaschule

Die Aufnahmeverfahren für die meisten bilingualen Europaschulen (Grundschulen) zum Schuljahr 2016/17 sind abgeschlossen.

Übernachgefragt waren wie in den letzten Jahren die

  • Judith-Kerr-Grundschule (Partnersprache Französisch),
  • Grundschule am Arkonaplatz (Partnersprache Französisch),
  • Charles-Dickens-Grundschule (Partnersprache Englisch),
  • Grundschule am Brandenburger Tor (Partnersprache Russisch) und
  • Joan-Miró-Grundschule (Partnersprache Spanisch).

Die von mir gegen solche Ablehnungen geführten Verfahren waren in den letzten Jahren meistens erfolgreich. Gerne berate ich Sie über Ihre Möglichkeiten und vertrete Sie in Ihren Verfahren.

Kontakt

Lesen Sie zum Thema Europaschulen auch:

Aufnahme Europaschule... und

Europaschule aktuell...

Berlin, 10.03.2016 (ow)


Schulplatz einklagen - Dieser Anwalt klagt Schüler in die Klasse

Interview mit der "Berliner Zeitung" am 9. Februar 2016

Zum Ablauf von Schulplatzklagen, insbesondere an Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen. Zu Fehlern bei der Kapazitätsberechnung und Problemen bei der vorrangigen Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Über problematische Auswahlkriterien, z.B. bei der Berücksichtigung von Sozialverhalten (Klassensprecher, Vereinsaktivitäten etc.) und zu den Auswirkungen von Rundungsfehlern bei der Festlegung der Kontingente im Auswahlverfahren.

www.berliner-zeitung.de/berlin/schulplatz-einklagen


Mit juristischem Beistand an die Wunschschule

Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" am 2. Februar 2016

Zum Ablauf der Auswahlverfahren an den Berliner Grundschulen und der Möglichkeit, Verfahrensfehler aufzudecken und hierdurch zusätzliche Schulplätze zu erhalten.

Zur Bedeutung und Warnung vor sog. Scheinanmeldungen.

www.sueddeutsche.de/­bildung/grundschule


Einschulung Berlin 2016/17

Bezirksamt versendet Ablehnungsbescheide

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat für einige Grundschulen bereits Ablehnungsbescheide versandt. Wenn Sie für Ihr Kind eine Ablehnung für die gewünschte Grundschule erhalten haben, müssen Sie dies nicht ohne Weiteres hinnehmen. In den meisten Fällen besteht trotz der Ablehnung die Möglichkeit, den gewünschten Schulplatz im Widerspruchsverfahren oder durch eine sog. Schulplatzklage zu erhalten.

Ich kenne mich mit den erforderlichen Verfahren sehr gut aus und vertrete Sie gern! Vereinbaren Sie einen Termin!

Kontakt

Berlin, 20. Januar 2016 (ow)


Gymnasien und Integrierte Sekundarschulen in Berlin

Neu: Alle Berliner Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen jeweils auf einer Karte

Auch beim Übergang von der Grundschule an eine weiterführende Schule spielen Standort und Erreichbarkeit eine wichtige Rolle. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, habe ich auf der Seite

die Standorte aller Berliner Oberschulen in praktischen Karten (google-maps) zusammengestellt.

Berlin, 14.12.2015 (ow)


Grundschulen in Berlin

Neu: Alle Berliner Grundschul-Standorte auf einer Karte

Bei der Suche nach der richtigen Grundschule spielen Standort und Erreichbarkeit oft eine wichtige Rolle. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, habe ich auf der Seite

die Standorte aller Berliner Grundschulen in praktischen Karten (google-maps) zusammengestellt.

 

Berlin, 10.11.2015 (ow)


Einschulung Berlin 2016/17

Beratung zur Anmeldung an der Grundschule

Viele Eltern wünschen sich, dass ihr Kind an einer anderen Grundschule eingeschult wird. In Kitas, auf Spielplätzen, in Internetforen usw. kursieren z. T. widersprüchliche Gerüchte, wie man am besten einen Schulplatz an der Wunschschule erhält. Die Informationen der Schulen und Schulämter in Broschüren und im Internet lassen viele Fragen offen. Nicht selten werden Eltern von Lehrern, Sekretärinnen und z.T. auch  von Schulleitern rechtlich falsche Auskünfte erteilt.

Ich berate Sie unabhängig und objektiv über Ihre Möglichkeiten, für Ihr Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schule zu erhalten.

Nehmen Sie

Kontakt

auf und vereinbaren einen Beratungstermin.

Oder lesen Sie zuerst die FAQ Anmeldung Wunschschule

Berlin, 08.09.2015 (ow)

 


Einschulung Berlin 2016/17

Grundschule Berlin - Anmeldung vom 5. bis 16. Oktober 2015

Die Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2016/17 erfolgt vom 5. bis 16. Oktober 2015 ( Mitteilung der Senatsverwaltung für Bildung). Die Anmeldung ist an der zuständigen Grundschule durchzuführen. Angemeldet werden müssen alle Kinder, die im Jahr 2010 geboren sind. Kinder, die in der Zeit vom 1.1. bis 31.3.2011 geboren sind, können ebf. angemeldet werden (sog. Kann-Kinder). Soll ein 2010 geborenens Kind erst im Sommer 2017 eingeschult werden, kann bei der Schulanmeldung die Rückstellung von der Schulbesuchspflicht beantragt werden.

Berlin, 8.9.2015 (ow)


Gute Erfolgsaussichten für Klagen gegen Bezirk Mitte

Aufnahmeanspruch wegen fehlerhafter Verfahren

Bei der Prüfung mehrerer aktueller Grundschulaufnahmeverfahren im Bezirk Mitte haben sich einige so erhebliche Verfahrensfehler gezeigt, dass mit stattgebenden Beschlüssen des Verwaltungsgerichts gerechnet werden kann.

Gerne übernehme ich Ihre Vertretung in den durchzuführenden Verfahren.

Rufen Sie mich an und beauftragen Sie mich telefonisch oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin

Hier finden Sie weitere Informationen zu den gemeinsamen Einzugsgebieten im Bezirk Mitte und zur Möglichkeit einer sog. "Schulplatzklage"

 Berlin, 29. Juli 2015 (ow)


Schulplatz am Gymnasium per Eilantrag

Interview mit "Der Spiegel" am 25. Juli 2015

Zur Schulplatzvergabe an den Berliner Gymnasien und den Unterschieden zu den Regelungen in anderen Bundesländern. Zur Bedeutung des Notendurchschnitts und der Empfehlung in der Förderprognose.

www.spiegel.de/spiegel/print/d-137324494.html


Einschulung 2015/16 - Probleme im Bezirk Mitte

Bezirksamt Mitte versendet nur vereinzelt Bescheide

Viele Eltern in den Stadtteilen Tiergarten, Moabit, Wedding und Mitte, die ihre Kinder im Oktober 2014 für das in Kürze beginnende Schuljahr 2015/16 angmeldet, aber nicht die Anmeldeschule als Wunschschule angegeben haben, warten noch immer auf eine Entscheidung des Bezirksamts. Rechtlich ist die Situation im Bezirk Mitte besonders kompliziert, weil die hier bisher praktizieren "gemeinsamen Einzugsbereiche" für mehrere Grundschulen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Obwohl die festgelegten Bereiche vom Bezirk bisher nicht förmlich aufgehoben wurden und die meisten Eltern bei der Schulanmeldung davon ausgingen, dass die Sprengel-Regelung weiter gilt, wendet das Bezirksamt die "Sprengel" voraussichtlich nicht mehr an. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Auswahlverfahren und wird in vielen Fällen dazu führen, dass Kinder innerhalb ihres Sprengels den Platz an der Wunschschule nicht erhalten.

Es bestehen verschiedene Ansatzpunkte, die neue Verwaltungspraxis des Bezirksamts rechtlich anzugreifen. In den meisten Konstellationen empfehle ich Eltern, die eine Ablehnung für die Wunschschule im Bezirk Mitte erhalten, hiergegen rechtlich vorzugehen.

Kann man geht man gegen die Untätigkeit der Behörde vorgehen?

Aktuell ist völlig unklar, ob Eltern die Bescheide noch vor dem Beginn der Sommerferien erhalten werden. Aufgrund einer aktuellen Pressemeldung ist allerdings bekannt, dass das Schulamt - Bereich Schulorganisation -  vom 22.06. bis zum 10.07. für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt, damit Rückstände aufgearbeitet werden können. Dies lässt befürchten, dass die Bescheide den Eltern erst nach Beginn der Sommerferien zugehen werden.

Wenn Sie nicht mehr länger auf die Bescheide warten können oder wollen - weil sie z.B. in die Sommerferien fahren - können Sie mich schon jetzt - also ohne Bescheid - mit der Vertretung in den Aufnahmeverfahren beauftragen. Ich habe auch bereits jetzt die Möglichkeit, die erforderlichen gerichtlichen (Eil-) Rechtsschutzverfahren einzuleiten, damit über die Anträge in jedem Fall noch rechtzeitig vor Schulbeginn entschieden werden kann.

Gerne berate ich Sie über Ihre Möglichkeiten - rufen Sie mich an!

Hier finden Sie weitere Informationen zur den gemeinsamen Einzugsgebieten im Bezirk Mitte und zur Möglichkeit einer sog. "Schulplatzklage"

Berlin, 20. Juni 2015 (ow)


Einschulung 2015/16 - Grundschulbescheide Charlottenburg-Wilmersdorf

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat die Bescheide versandt

Viele Eltern in Charlottenburg-Wilmersdorf, die eine andere als die zuständige Grundschule gewünscht hatten, wurden in den letzten Tagen bereits von den zuständigen Grundschulen darüber informiert, dass ihr Kind einen Platz an der zuständigen Schule erhalten soll. Nun wurden auch die eigentlichen Ablehnungsbescheide vom Bezirksamt versandt, sodass jetzt Widerspruch eingelegt und ein Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht gestellt werden kann.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ablehnung an der Wunschgrundschule und zur Möglichkeit einer sog. "Schulplatzklage"

Berlin, 12. Juni 2015 (ow)


Übergang in die 7. Klasse der weiterführenden Schulen 2015 / 2016

22. Mai 2015 - Warten hat ein Ende: Oberschulbescheide werden heute versandt

Die Senatsverwaltung für Bildung hat den Ablaufplan für das Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen in mehreren Verwaltungsvorschriften festgelegt. Nach diesen Plänen sollen alle Aufnahme- und Ablehnungsbescheide am 22. Mai 2015 an die Eltern versandt werden.

Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, setzen Sie sich am besten gleich mit mir in Verbindung. In den letzen Jahren konnte ich nachweisen, dass zahlreiche Aufnahmeverfahren fehlerhaft durchgeführt wurden und meine Mandanten Schulplätze auch an sehr beliebten und sehr stark übernachgefragten Schulen (Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien) erhalten. 

Telefonisch bin ich wegen der Pfingsfeiertage erst wieder ab Dienstag, 26. Mai 2015 erreichbar. Sie können mir aber vorab schon eine E-Mail mit einer Terminanfrage schicken. Ich werde Sie dann in der kommenden Woche bei der Terminsvergabe vorrangig berücksichtigen. Gerne können Sie mir mit der Mail auch den Ablehungsbescheid als Scan-Kopie übersenden.

Berlin, 22.05.15 (ow)


Grundschule Berlin - Einschulung 2015/16

Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule

Grundschule 2015/16 - Beratung vor der Schulanmeldung

Die Berliner Bezirksämter und die Senatsverwaltung für Bildung bieten im Internet, in Broschüren, z. T. auch in speziellen Mitteilungen zur Schulanmeldung und ggf. auch in einem persönlichen Gespräch Informationen rund um die Schulanmeldung. Diese Informationen kann und will ich nicht ersetzen. Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich allerdings festgestellt, dass Eltern, die ihr Kind an einer anderen als der zuständigen Grundschule einschulen wollen, den entsprechenden Antrag oft nicht ausreichend begründen. Dies ist ärgerlich, wenn ein maßgebliches Merkmal an sich vorliegt, vom Schulamt jedoch im Auswahlverfahren wegen der unzureichenden oder fehlerhafter Begründung nicht anerkannt wurde. Liegt ein Ablehnungsbescheid erst einmal vor, kann die Begründung nach der Rechtsprechung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht mehr ergänzt werden (sog. Verbot des Nachschiebens von Gründen im Widerspruchsverfahren).

Sofern Sie ihr Kind an einer anderen als der zuständigen Grundschule einschulen wollen (sog. Umschulungsantrag), biete ich Ihnen eine ausführliche  Beratung über den genauen Inhalt und die Voraussetzungen der Auswahlkriterien.

Berlin, 26.8.2014 (ow)


Einschulung Berlin 2015/16 - Grundschulanmeldung

Kalender mit Markierung Grundschulanmeldezeitraum

Grundschule Berlin - Anmeldung vom 6. bis 17. Oktober 2014

Alle Kinder, die im Jahr 2009 geboren sind und in Berlin wohnen, werden zum Schuljahr 2015/16 schulpflichtig. Die Einschulung erfolgt zwar erst am 5. September 2015, angemeldet werden müssen die Kinder jedoch bereits im Oktober 2014. Die Senatsverwaltung für Bildung hat den Anmeldezeitraum für das kommende Schuljahr auf die Zeit vom 6. bis 17. Oktober 2014 festgelegt. Kinder, die in der Zeit vom 1.1. bis 31.3.2010 geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebf. zum kommenden Schuljahr eingeschult werden (sog. Antragskinder oder Kann-Kinder). Soll ein 2009 geborenens Kind erst im Sommer 2016 eingeschult werden, kann bei der Schulanmeldung die Rückstellung von der Schulbesuchspflicht beantragt werden.

Berlin, 26.8.2014 (ow)


Aufnahme Grundschule Berlin 2014 / 2015

Ablehnung Grundschule Berlin - Ablehnungsbescheid

Einschulung Berlin - Ablehnungsschreiben Schulamt

Einige Schulämter haben das Aufnahmeverfahren für die ersten Grundschulen für das Schuljahr 2014 / 2015 bereits durchgeführt, die Eltern nicht berücksichtigter Kinder haben Ablehnungsbescheide erhalten.

In sehr vielen Fällen kann bei einem richtigen rechtlichen Vorgehen gegen die Ablehnung jedoch die Aufnahme an der gewünschten Schule noch durchgesetzt werden.

Ich berate und vertrete Sie in den durchzuführenden Verfahren gegenüber den Behörden. Erstberatungstermine können kurzfristig vergeben werden.

Berlin, 14.02.2014 (ow)


Schulwechsel Grundschule-Oberschule 2014 / 2015

Übergang in Jahrgangsstufe 7 (regulärer Schulwechsel nach der 6. Klasse)

Anmeldezeitraum 12.02. - 25.02.2013

Die Schulverwaltung hat den Anmeldezeitraum für den regulären Übergang von der Grundschule in die Oberschule nach der 6. Klasse für das Schuljahr 2014 / 2015 auf die Zeit von Mittwoch, 12. Februar bis Dienstag, 25. Februar 2014 festgelegt. Die Anmeldung ist innerhalb dieses Zeitraums an der Erstwunsch-Schule vorzunehmen.

Übergang in Jahrgangsstufe 5 (grundständige Gymnasien)

Anmeldezeitraum 03.03. - 12.03.2013 (Regelfall)
Anmeldezeitraum 03.03. - 06.03.2013 (Schulen mit Aufnahmetest)

Für den Wechsel von der Grundschule an ein grundständiges Gymnasium nach der 4. Klasse beginnt der Anmeldezeitraum erst am Montag, 3. März 2014 und endet für mathematisch-naturwissenschaftliche Klassen, Musikklassen und Schnelllernerklassen, für die ein Aufnahmetest absolviert werden muss, bereits am Do., 6. März 2014, für die übrigen Klassen Klassen am Mi., 12. März 2014.

Termine für die Aufnahmetests: Mathe-Nawi-Klassen: Fr., 07.03.2014 / Schnelllernerklassen: Sa., 08.03.2014.

An einigen besonders beliebten Schulen wird es wie in den vergangenen Jahren zu einer Übernachfrage kommen. Die Schule führt dann ein Auswahlverfahren durch. Vorrangig werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Härtefälle aufgenommen, ein Großteil der Schulplätze (60 - 70 %) wird nach Leistungskriterien (v.a. Durchschnittsnote der Förderprognose) vergeben, 30 % werden verlost.

Besondere Aufnahmeregelungen gelten für Schulen, die einen Schulversuch praktizieren oder die als Schule besonderer pädagogischer Prägung anerkannt sind. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme an grundständigen Schulen, da viele dieser Schulen bzw. Klassen als Schulversuche oder als Schulen besonderer pädagogischer Prägung geführt werden.

Informieren Sie sich bereits im Vorfeld der Anmeldung, welche genauen Bedingungen für die Aufnahme an den jeweiligen Schulen gelten, um Ihre Chance optimal zu nutzen. Ich kenne alle Besonderheiten der verschiedenen Aufnahmeregelungen und berate Sie sachlich und kompetent.

Berlin, 14.02.14 (ow)


Grundschule Berlin - Einschulung 2014/15

Einschulungsberatung vor der Schulanmeldung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren aktuellen Beschlüssen seine Rechtsprechung zum sog. Verbot des Nachschiebens von Gründen im Widerspruchsverfahren verdeutlicht. Danach sollen Umstände, die von den Eltern nicht bereits bei der Antragstellung, sondern erst im Rahmen des Widerspruchsverfahrens vorgetragen werden, für das Ranking der Bewerber grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden können.

Durch diese Rechtsprechung werden spätere Korrekturen einer unzureichenden Antragsbegründung deutlich erschwert. Bereits bei der Antragstellung sollten sämtliche für das spätere Auswahlverfahren relevanten Umstände vollständig und ausführlich vorgetragen werden. Eltern, die ihr Kind für eine andere als die zuständige Grundschule anmelden wollen (sog. Umschulungsantrag), rate ich daher, sich rechtzeitig und umfassend über den genauen Inhalt und die Voraussetzungen der Auswahlkriterien zu informieren, um die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Begründung der einzelnen Merkmale stellt, erfüllen zu können.

Ich informiere Sie gerne im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung über alle Fragen im Zusammenhang mit der Grundschulanmeldung, insbesondere über den Ablauf des Aufnahmeverfahrens und die Anforderungen an die Begründung Ihres Antrags.

Berlin, 20.8.2013 (ow)


Einschulung Berlin 2014/15 - Anmeldezeitraum für Grundschule festgelegt

Grundschule Berlin - Anmeldung vom 21. Oktober 2013 bis 1. November 2013

Die Senatsverwaltung für Bildung hat den Anmeldezeitraum für die Einschulung an den Berliner Grundschulen im kommenden Schuljahr auf die Zeit vom 21. Oktober bis 1. November 2013 festgelegt. Angemeldet werden müssen alle Kinder, die zum kommenden Schuljahr 2014/15 schulpflichtig werden. Schulpflicht besteht für alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 geboren sind. Angemeldet werden können auch Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2009 geboren sind (sog. Kann-Kinder). Eltern können bei der Schulanmeldung ihres im nächsten Jahr schulpflichtigen Kindes jedoch auch eine Rückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr beantragen.

Berlin, 20.8.2013 (ow)


Grundschule 2013/14 - Entscheidung in Pankow

Pankow: Ablehnungsbescheide am kommenden Wochenende (25./26. Mai 2013)

Wie im letzten Jahr trifft der Bezirk Pankow seine Entscheidung über die Aufnahme und Ablehnung von Grundschulwünschen als letzter Stadtbezirk. Viele Eltern warten seit Wochen mit Spannung auf die Bescheide. Am kommenden Wochenende soll es nun soweit sein, der Bezirk versendet alle Bescheide nun voraussichtlich am 24.05.2013, so dass die Bescheide am Samstag zugehen können.

Für das kommende Schuljahr ist für den Bezirk mit einer regelrechten Ablehnungswelle zu rechnen, da die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Schulplätze an vielen Schulen erheblich übersteigt. 

Informationen zum Vorgehen gegen Ablehnungsbescheide finden Sie unter

Schulplatzklage und  Ablehnung Grundschule

Berlin, 21.05.2013 (ow)


Aufnahmeverfahren Gemeinschaftsschule 2013/14 rechtswidrig?

Schule Tafel Labyrinth

Neue Verfahrensvorgaben der Senatsverwaltung
 

Das an den meisten Berliner Gemeinschaftsschulen praktizierte Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2012/13 war nach den Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg rechtswidrig, so dass abgelehnte Schüler erfolgreich gegen ihre Ablehnungsbescheide vorgehen konnten. Zum kommenden Schuljahr 2013/14 wurde das Verfahren nun geändert. Gegen die Neuregelung bestehen jedoch ebf. erhebliche rechtliche Bedenken.

Aufnahmeverfahren Gemeinschaftsschule 2013/14

Berlin, 8.5.2013 (ow)


Schuljahr 2013/14: Ablehnungsbescheide für die Oberschulen versandt

Oberschulen Berlin: Versand der Ablehnungsbescheide am 26.04.2013

Nach der Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung haben die Berliner Bezirksämter heute, am 26. April 2013, die Aufnahme- und Ablehnungsbescheide für alle Berliner Oberschulen (Sekundarschulen und Gymnasien) gleichzeitig versandt. Engpässe - sog. "Übernachfrage" - dürfte es wie in den vergangenen beiden Jahren an einigen besonders beliebten Gymnasien, vor allem aber an Integrierten Sekundarschulen mit gymnasialer Oberstufe geben.

Gegen die Ablehnung kann rechtlich vorgegangen werden. Meine Kanzlei ist auf die Durchführung von Schulaufnahmeverfahren in Berlin spezialisiert.

Besonders stark "übernachgefragt" dürften auch in diesem Jahr z. B. folgende Schulen sein:

Gymnasien: Friedrich-Ebert-Gymnasium (Wilmersdorf), Leibniz-Gymnasium (Kreuzberg), John-Lennon-Gymnasim (Mitte), Fichtenberg-Gymnasien (Steglitz) - Integrierte Sekundarschulen: Sophie-Scholl-Schule (Schöneberg), Carl-Zeiss-Schule (Lichtenrade), Alexander-Puschkin-Schule (Lichtenberg), Wilma-Rudolph-Schule (Zehlendorf), Heinrich-von-Stephan-Schule (Mitte), Fritz-Karsen-Schule (Neukölln), Kurt-Schwitters-Schule u. Kurt-Tucholsky-Schule (Pankow), Carl-von-Ossietzky-Schule (Kreuzberg), Max-Beckmann-Schule (Reinickendorf), Martin-Buber-Oberschule (Spandau), Hans-Grade-Schule (Treptow) und zahlreiche weitere Schulen

Informationen zum Verfahrensablauf und richtigen Vorgehen gegen die Ablehnung finden Sie auf den Seiten

→ Ablehnung Oberschule 2013 und → Aufnahmeverfahren Oberschule

Berlin, 26.04.2013 (ow)


Die richtige Schule finden

Rechtsanwalt Olaf Werner Die richtige Schule finden - tv-magazin zibb rbbTV-Magazin zibb im Rundfunk Berlin-Brandenburg am 09.04.2013

Rechtsanwalt Olaf Werner war Studiogast im TV-Magazin zibb des rbb. Der Beitrag beschäftigt sich mit rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Einschulung. Den Beitrag finden Sie hier: 

www.rbb-online.de/zibb/service/­familie/die_richtige_schule.html

Berlin, 09.03.2013 (ow)


Europaschulen - Ablehnungsbescheide versandt

bunte Notizzettel mit Hinweis auf fremdsprachlichen Unterricht

Vorgehen gegen Ablehnungsbescheide
 

Einige Bezirksaämter haben in den letzten Tagen Ablehnungsbescheide für die Aufnahme an den Staatlichen Europaschulen (SESB) versandt. Die Ablehnungen müssen jedoch nicht hingenommen werden.

Hintergrund: Das Aufnahmeverfahren für die Staatlichen Europaschulen richtet sich nach besonderen Kriterien, u. a. ist ein Sprachtest zu absolvieren. In der Vergangenheit habe ich bei der Überprüfung der speziellen Auswahlverfahren immer wieder Fehler festgestellt. Als Rechtsanwalt bin ich auf die Überprüfung derartiger Auswahlverfahren spezialisiert. So kann ich Kindern, deren Eltern bereit sind, die gegebenen Rechtsmittel gegen die Ablehnung auszuschöpfen, häufig doch noch zu dem gewünschten Schulplatz verhelfen.

Rufen Sie an und vereinbaren einen Beratungstermin - ich helfen Ihnen gern!

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Staatlichen Europaschulen...

Berlin, 27.02.2013 (ow)


Ablehnungsbescheide Schnelllernerklassen

Ungleichbehandlung bei Auswertung der Schnelllernertest?

Zeitungsberichten zu Folge soll die Senatsverwaltung für Bildung bei der Auswertung der Aufnahmetests für die an Berliner Gymnasien angebotenen Schnelllernerklassen nachträgliche Veränderungen zu Gunsten nur eines Teils der Bewerber vorgenommen haben. Die nachträgliche Abänderung einheitlich vorgegebener Bewertungskriterien ist rechtlich äußerst problematisch, insbesondere wenn eine Änderung der Kriterien nur einem Teil der Prüfungskandidaten zugebilligt wird. Dies gilt um so mehr, wenn die Auswahl des begünstigten Personenkreises nach fragwürdigen Kriterien erfolgt. Es könnte ein Fall sog. Innländerdiskriminierung vorliegen.

Hintergrund: Für besonders geeignete ("hochbegabte") Schüler besteht die Möglichkeit, nach der 4. Klasse der Grundschule in eine sog. Schnelllernerklasse eines Berliner Gymnasiums zu wechseln (Angebote bestehen an folgenden Schulen: Lessing-Schule, Dathe-Oberschule, Rosa-Luxemburg-Gymnasium, Werner-von-Siemens-Oberschule, Albrecht-Dürer-Schule, Otto-Nagel-Gymnasium, Humboldt-Oberschule). Ob eine entsprechende "Eignung" bzw. Begabung besteht, wird von den Schulen u. a. in einem Aufnahmetest geprüft. Bei der Auswertung der Ergebnisse der am 16. Februar dieses Jahres durchgeführten Tests soll es nach Zeitungsberichten nachträglich zu ungleichmäßigen Korrekturen durch die Schulverwaltung gekommen sein: Kinder mit ausländisch klingenden Namen soll ein sog. "Nachteilsausgleich" im Bereich sprachlicher Kompetenzen gewährt worden sein.

Abgelehnte Bewerber können eine nähere rechtliche Überprüfung des Aufnahmeverfahrens durchführen lassen.

Rufen Sie an und vereinbaren einen Beratungstermin - ich helfe Ihnen gern!

Berlin, 25.02.2013 (ow)


Staatliche Europaschulen Berlin (SESB)

Ablehnungsbescheide anfechten!

In den letzten Tagen wurden die Ablehnungsbescheide für einige der Staatlichen Europaschulen Berlin (SESB) versandt. Gegen die Ablehnung kann rechtlich vorgegangen werden.

Lesen Sie hierzu:

Aufnahme Europaschule... und

Europaschule aktuell...

 Berlin, 20.02.2013 (ow)


Aufnahmeverfahren Grundschule Berlin 2013/ 2014

Schulämter versenden erste Ablehnungsbescheide

Das Schulamt Tempelhof-Schöneberg hat für einige Grundschulen bereits das Aufnahmeverfahren für das kommende Schuljahr 2013 / 2014 durchgeführt, an die betroffenen Eltern wurden erste Ablehnungsbescheide versandt.

In sehr vielen Fällen kann bei einem richtigen rechtlichen Vorgehen gegen die Ablehnung jedoch die Aufnahme an der gewünschten Schule noch durchgesetzt werden.

Ich berate und vertrete Sie in den durchzuführenden Verfahren gegenüber den Behörden. Erstberatungstermine können kurzfristig vergeben werden.

Berlin, 04.02.2013 (ow)


Grundständige Gymnasien: Übergang nach Klasse 4

Vorgezogener Anmeldezeitraum

Für den Wechsel von der Grundschule an ein grundständiges Gymnasium nach der 4. Klasse beginnt der Anmeldezeitraum bereits am Montag, 11.02.2013 und endet für einige mathematisch-naturwissenschaftliche Klassen, Musikklassen und Schnelllernerklassen, für die ein Aufnahmetest absolviert werden muss, bereits am Mi., 14.02.2013, für die übrigen Klassen Klassen am Mi., 20.02.2013.

Termine für die Aufnahmetests: Mathe-Nawi-Klassen: Fr., 15.02.2013 / Schnelllernerklassen: Sa., 16.02.2013.

Für die Aufnahme an die grundständigen Schulen geltend zahlreiche Besonderheiten, da viele dieser Schulen bzw. Klassen als Schulversuche oder als Schulen besonderer pädagogischer Prägung geführt werden, für die jeweils besondere Aufnahmebedingungen festgelegt sind.

Informieren Sie sich bereits im Vorfeld der Anmeldung, welche genauen Bedingungen für die Aufnahme an den jeweiligen Schulen gelten, um Ihre Chance optimal zu nutzen. Ich kenne alle Besonderheiten der verschiedenen Aufnahmeregelungen und berate Sie sachlich und kompetent.

Berlin, 11.01.13 (ow)


Schulwechsel Grundschule-Oberschule 2013 / 2014

Regülärer Übergang von der Grundschule nach der 6. Klasse

Anmeldezeitraum 12.02. - 22.02.2013

Für Berlins 6.-Klässler steht der reguläre Übergang von der Grundschule an die Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien bevor. Die Schulverwaltung hat den Zeitraum für die Anmeldung für das Schuljahr 2013 / 2014 auf die Zeit von Dienstag, 12. Februar bis Freitag, 22. Februar 2013 festgelegt. Die Anmeldung ist innerhalb dieses Zeitraums an der Erstwunsch-Schule vorzunehmen.

Wie in den letzten Jahren wird es an einigen besonders beliebten Schulen voraussichtlich zu einer Übernachfrage kommen, sodass nicht alle Anmelder einen Schulplatz an ihrer Wunschschule erhalten können. In einem solchen Fall führt die Schule ein Auswahlverfahren unter den Anmeldern durch. Hierbei werden vorrangig Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Härtefälle aufgenommen, ein Großteil der Schulplätze (60 - 70 %) wird nach Leistungskriterien (v.a. Durchschnittsnote der Förderprognose) vergeben, 30 % werden verlost. Besondere Aufnahmeregelungen gelten für solche Schulen, die einen Schulversuch praktizieren oder die als Schule besonderer pädagogischer Prägung anerkannt sind.

Ich biete Eltern eine ausführliche Beratung über die an den jeweiligen Schulen geltenden Aufnahmekriterien und unterstütze bei der ggf. erforderlichen Antragsbegründung (z.B. Härtefallantrag).

Berlin, 11.01.13 (ow)


Elektronisches Klassenbuch und zentrale elektronische Schülerdatei

Die Schulverwaltung in Berlin plant die Einführung des elektronischen Klassenbuchs und einer zentralen elektronischen Schülerdatei, auf die Lehrer online zugreifen können. Dieses Vorhaben begegnet erheblichen datenschutzrechtlichen Zweifeln. Zudem sollen Eltern unverzüglich über unentschuldigte Fehlzeiten mittels SMS informiert werden... [...weiterlesen]

Berlin, 23.11.2012 (cd)


OVG Berlin: Grundschul-Einzugsgebiete rechtswidrig

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem von mir geführten Eilverfahren erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festlegung und Änderung der Berliner Schuleinzugsbereiche deutlich gemacht. Ich hatte gerügt, dass die Einzugsgebiete nach der bisherigen Behördenpraxis in der Regel weder veröffentlicht noch bekannt gemacht werden ...weiterlesen

Berlin, 06.11.2012 (ow)


Einschulung Berlin - Anmeldung Grundschule 2013 / 2014

Anmeldezeitraum 22.10. - 02.11.2012

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat als zuständige Schulaufsichtsbehörde den Zeitraum für die Anmeldung der Schulanfänger an der Grundschule zum Schuljahr 2013 / 2014 auf die Zeit von Montag, 22. Oktober bis Freitag, 2. November 2012 festgelegt. Die Anmeldung ist innerhalb dieses Zeitraums an der zuständigen Grundschule vorzunehmen. Welche Grundschule für Sie zuständig ist, kann beim Schulamt des Wohnbezirks erfragt werden. In der Regel hilft auch eine Abfrage der von der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Datenbank "Schulen und Kitas in der Nähe" weiter.

Berlin, 02.08.12 (ow)


20. Juni 2012: Einschulung Berlin - Anmeldung Grundschule 2013 / 2014

Schulanfang 2013/2014 - Anmeldefristen, formale Anforderungen an die Antragsbegründung

Informationen zur Anmeldung an der Grundschule für das Schuljahr 2013 / 2014 und Hinweise zur Einschulung...

...weiterlesen Anmeldung Grundschule - Einschulung 2013 / 2014

Berlin, 20. Juni 2012 (ow)


2. Juni 2012 - Berlin: Widerspruchsbescheid erhalten? Jetzt Schulplatz einklagen!

Letzte Runde im Berliner Schulaufnahmeverfahren 2012/13 hat begonnen

Die Aufnahmeverfahren für die allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien) zum Schuljahr 2012/13 stehen kurz vor dem Ende. Die Schulämter haben die ersten Widerspruchsbescheide bereits versandt. Trotz eines ablehnenden Widerspruchsbescheids ist die Aufnahme an der Wunschschule in vielen Fällen immer noch möglich!

Wichtig: Mit der Zustellung des Widerspruchbescheids beginnt die Klagefrist (1 Monat). Verspätete Klagen werden als unzulässig zurückgewiesen. Melden Sie sich rechtzeitig, damit ich für Sie beim Verwaltungsgericht die Schulplatzklage erheben und den erforderlichen Eilantrag (einstweilige Anordnung) stellen kann. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in gerichtlichen Schulaufnahmeverfahren und kann in vielen Fällen helfen!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 030 2977 35 740 oder senden Sie mir eine Nachricht an info@schulrecht-rechtsanwalt.de

Berlin, 2. Juni 2012 (ow)


25. Mai 2012 - Berlin-Pankow: Grundschüler erhalten Ablehnungsbescheide!

Das Bezirksamt Pankow hat heute die Aufnahmeverfahren an den Grundschulen beendet. In sehr vielen Fällen wurden die Wünsche der Eltern nicht berücksichtigt - obwohl grundsätzlich ein Aufnahmeanspruch besteht. Wie in der Vergangenheit werden die Ablehnungen in zahlreichen Fällen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten und erfolgreich angefochten werden können!

Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Durchführung der entsprechenden Verfahren, berate Sie zuverlässig und kompetent über Ihre Erfolgsaussichten und leite für Sie die erforderlichen rechtlichen Schritte ein, um den gewünschten Schulplatz doch noch zu erhalten.

Beratungstermin vereinbaren unter 030 2977 35 740 oder Nachricht an info@schulrecht-rechtsanwalt.de

Berlin, 25. Mai 2012 (ow)


27. April 2012 - Berlin: Übergang Oberschule / Schulwechsel - Ablehnungsbescheide

Nach den Vorabmeldungen der Schulämter können beim Schulwechsel zum Schuljahr 2012/13 die weitaus meisten Schulaufnahmewünsche erfüllt werden. Dennoch stehen an einigen besonders beliebten Schulen zu wenig Schulplätze zur Verfügung, sodass es am heutigen Samstag und in den kommenden Tagen beim Öffnen der Post auch zahlreiche Enttäuschungen geben wird. Ablehnungsbescheide müssen jedoch nicht einfach hingenommen, sondern können mit Widerspruch und Klage und einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht angefochten werden. In den vergangenen Jahren konnte ich meinen Mandanten in zahlreichen Fällen so zu dem gewünschten Schulplatz verhelfen. Auch im letzten Jahr war ich unter den neuen, seit 2011 geltenden Auswahlregeln in zahlreichen Fällen erfolgreich. So hat das Verwaltungsgericht das neue Auswahlverfahren (Vergabe von 10% der Plätze an Härtefalle, 60% nach Leistungskriterien und 30% durch Los) zwar grundsätzlich als rechtmäßig angesehen. Im Detail kam es jedoch in vielen Verfahren zu Verfahrensfehlern, die durch zusätzliche Schulplätze ausgeglichen werden mussten, sodass die Aufnahme weiterer Schüler möglich wurde.

Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Durchführung schulaufnahmerechtlicher Verfahren und berate Sie gern über das weitere sinnvolle Vorgehen in Ihrer speziellen Situation.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 030/297735740 oder info@schulrecht-rechtsanwalt.de

Berlin, 28. April 2012 (ow)


Einschulung Berlin-Mitte 2012/13: Teilweise Entspannung durch zusätzliche Klassen

Weiterhin problematische Einschulungsbereiche

Der Zuschnitt einiger gemeinsamer Grundschul-Einzugsgebiete im Bezirk Mitte ist weiter problematisch. Nachdem das Verwaltungsgericht die Größe des Bereichs Nr. 7, der acht Grundschulen in Wedding und Alt-Mitte zu einem gemeinsamen Schulbezirk zusammenfasste, im letzten Jahr wegen dessen Ausdehnung über ca. 4,5 km für rechtswidrig erklärt hatte, hat das Bezirksamt für das Schuljahr 2012/13 die süd-östlich gelegene Guths-Muths-Grundschule aus dem Verbund herausgelöst und so eine Verkleinerung herbeigeführt. Ob diese Änderung den Anforderungen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts genügt, ist offen. Immerhin erstreckt sich der verkleinerte Einzugsbereich noch immer über ca. 2,8 km. Nimmt man den schulrechtlichen Grundsatz "kurze Beine, kurze Wege", demzufolge Schulanfänger ihre Grundschule nach einer Eingewöhnungszeit in zumutbarer Weise fußläufig selbst erreichen können sollen, ernst, begegnet auch die Neufestlegung erheblichen Bedenken.

Trotz dieser Problematik, die z. T. auch andere gemeinsame Einschulungsbereiche im Bezirk Mitte betrifft, ist die Situation im Vergleich zum Vorjahr entspannter, da an der Grundschule am Koppenplatz zusätzliche Klassen eröffnet wurden, die nun für Schulanfänger zur Verfügung gestellt werden können, die für die besonders beliebten Grundschulen am Arkonaplatz und der Papageno-Grundschule Ablehnungen erhalten haben.

Da die Frage der höchstzulässigen Größe von Einschulungsbereichen noch nicht abschließend geklärt ist, besteht die Möglichkeit, dass wie im letzten Jahr zusätzliche Schulplätze durch das Verwaltungsgericht zur Verfügung gestellt werden. Einzelheiten zu den Erfolgsaussichten und zum richtigen Vorgehen gegen die Ablehnung bespreche ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungstermin (Auskünfte zu den Kosten und Terminsvereinbarungen unter Tel. 030 297735740 oder per E-Mail).

Berlin, 13. April 2012 (ow)


Grundschule 2012/2013: Staatliche Europaschulen Berlin (SESB)

Die Auswahlverfahren für die Europaschulen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte sind abgeschlossen. Wie in den letzten Jahren stehen an der Charles-Dickens-Grundschule (Deutsch-Englisch), der Judith-Kerr-Grundschule (Deutsch-Französisch), der Joán-Miro-Grundschule (Deutsch-Spanisch) und der Grundschule am Arkonaplatz (Deutsch-Französisch) zu wenig Schulplätze zur Verfügung. Die Schulämter haben die Aufnahme zahlreicher Kinder an den genannten Schulen abgelehnt, obwohl diese die im Berliner Schulgesetz und in der Aufnahmeverordnung für die Europaschulen festgelegten Aufnahmevoraussetzungen grundsätzlich erfüllen. An der Rechtmäßigkeit dieser Ablehnungen bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Ich rate daher allen betroffenen Eltern, die Ablehnungsbescheide überprüfen zu lassen.

Über Hintergründe, Erfolgsaussichten und das sinnvolle weitere Vorgehen gegen die Ablehnung informiere ich Sie gerne in einem ersten Beratungsgespräch (Termine unter Tel. 030 297735740 oder per E-Mail).

Berlin, 27. Februar 2012 (ow)


Einschulung 2012/2013: Ablehnungsbescheide anfechten!

Grundschule: Anspruch auf Schulplatz mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen

Nachdem es im letzten Jahr zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von sog. Umschulungsanträgen (amtlich: "Antrag auf Aufnahme an einer anderen als der zuständigen Grundschule") kam, geht die Bearbeitung dieses Jahr zügig voran, sodass für viele Grundschulen bereits Ablehnungsbescheide vorliegen. Dies ist insofern zu begrüßen, als eine frühzeitige Ablehnung die Aussichten, gegen die Ablehnung erfolgreich vorzugehen, erhöhen kann. Über Hintergründe, Erfolgsaussichten und das sinnvolle weitere Vorgehen gegen die Ablehnung informiere ich Sie gerne in einem ersten Beratungsgespräch (Termine unter Tel. (030) 29 77 35 740 oder per E-Mail).

Berlin, 30. Januar 2012 (ow)


Schulwechsel 2012/2013 - Übergang in die weiterführenden Schulen

Oberschule: Anmeldefrist vom 8. - 22. Februar 2012

Am Freitag, 27. Januar 2012 endet das aktuelle Schulhalbjahr. Die Grundschüler in der 6. Klasse erhalten nicht nur Halbjahreszeugnisse, sondern auch die sog. Förderprognose (Gymnasial-/Sekundarschulempfehlung) für den Schulwechsel in die Sekundarstufe I. Die Förderprognose ist zwar unverbindlich, d. h. Eltern können ihr Kind unabhängig von der Empfehlung an einer Sekundarschulen oder einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden (sog. Elternwahlrecht). An den besonders beliebten Sekundarschulen und Gymnasien wird es jedoch wieder zu einer erheblichen Übernachfrage kommen, sodass die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze deutlich übersteigt. Diese Schulen müssen dann das im Schulgesetz geregelte Auswahlverfahren durchführen. Hierbei wird ein kleiner Teil der Schulplätze (bis max. 10 %) vorab an Schüler verteilt, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt. Der Großteil der Schulplätze (60 - 70 %) wird jedoch nach Leistungskriterien vergeben. Hier greifen die meisten Oberschulen der Einfachheit halber auf die in der Förderprognose mitgeteilte Durchschnittsnote zurück, die aus den Noten des zweiten Halbjahrs der 5. Klasse und des ersten Halbjahrs der 6. Klasse gebildet wird.

Um die Chance auf Aufnahme an der Wunschschule zu verbessern, sollten Härtefallanträge bereits bei der Anmeldung an der Schule so ausführlich wie möglich begründet und ggf. belegt werden, da ein späteres Nachreichen oder Ergänzen von Gründen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden kann! Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Aufnahmechance kann darin bestehen, gegen die Benotung durch die Grundschule in den für das Auswahlverfahren maßgeblichen beiden Zeugnissen vorzugehen. Dies kommt zum einen in Betracht, wenn Eltern konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Leistungsbeurteilung der Grundschule in einzelnen Fächern vorliegen. In Betracht kommt eine Verletzung des Prinzips der Chancengleichheit jedoch auch, wenn an der Grundschule des betroffenen Kindes im Vergleich zu anderen Grundschulen eine besonders strenge Benotung praktiziert wird. So wurde bereits vor einem Jahr bei Einführung der neuen Aufnahmeregelungen vielfach die Frage diskutiert, ob die Notengebung an den Berliner Grundschulen überhaupt nach einem verbindlichen und einheitlichen Bewertungsmaßstab erfolgt, sodass gleiche Noten schulübergreifend auch ein gleiches Leistungsniveau wiederspiegeln. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat hierzu im September 2011 darauf hingewiesen, dass eine fehlende Vergleichbarkeit von Noten aufgrund unterschiedlicher Standards bei der Notenvergabe durchaus dem Gebot der Chancengleicheit zuwider laufen könnte. Die Frage sei jedoch nicht im Zusammenhang mit der Aufnahme an der Oberschule zu klären, sondern müsse ggf. zuvor in einem gegen die Benotung durch die Grundschule gerichteten Verfahren gerügt werden.

Ab kommenden Freitag besteht nun die Möglichkeit, entsprechende Eilrechtsschutzanträge beim Verwaltungsgericht anzubringen. Hierbei wird es vor allem darauf ankommen, unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe der Grundschulen und damit eine fehlende Vergleichbarkeit der Noten zu belegen.

Berlin, 25. Januar 2012 (ow)


Einschulung 2012/2013: Bezirksämter versenden erste Ablehnungsbescheide

Anspruch auf Schulplatz mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen

Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. (030) 29 77 35 740 oder per E-Mail unter info@schulrecht-rechtsanwalt.de

Einige bezirkliche Schulämter haben das Auswahlverfahren für die Einschulung zum Schuljahr 2012/2013 bereits im Januar 2012 durchgeführt. Hierbei wurde in zahlreichen Fällen der Wunsch der Eltern, ihr Kind an einer anderen als der zuständigen Grundschule (Einzugsgebiet) einzuschulen, nicht erfüllt. An die betroffenen Eltern wurden Ablehnungsbescheide versand. Da grundsätzlich jedoch ein Anspruch auf Aufnahme an der Wunsch-Grundschule bestehen kann, empfiehlt es sich, gegen die Ablehnung mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln vorzugehen (Widerspruch einlegen, ggf. Klage und Eilrechtsschutzantrag vor dem Verwaltungsgericht). Unter Umständen kann auch ein Vergleich mit dem jeweiligen Schulamt geschlossen werden. In vielen Fällen kann so schließlich doch die Aufnahme an der gewünschten Schule erreicht werden.

Ich verfüge über das erforderliche Wissen und die nötige Erfahrung, um für Sie und Ihr Kind das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Rufen Sie mich an unter 030 29 77 35 74 0 und vereinbaren einen Beratungstermin, um von mir die Erfolgsaussichten in Ihrem persönlichen Fall zu erfahren und das sinnvolle weitere Vorgehen zu besprechen.

Berlin, 13. Januar 2012 (ow)


Einschulung Berlin 2012/2013 - Anmeldung Grundschule

Schulrecht-Rechtsanwalt informiert und berät zu wichtigen Fristen und Formalitäten

Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. (030) 29 77 35 740 oder per E-Mail unter info@schulrecht-rechtsanwalt.de

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat den Anmeldezeitraum für die Anmeldung der Schulanfänger an den Grundschulen für das Schuljahr 2012/2013 auf die Zeit vom 24. Oktober bis 4. November 2011 festgelegt ( Informationen zum Grundschulbesuch der Senatsverwaltung). Obwohl die Nichteinhaltung der festgelegten Anmeldefrist nach der aktuellen Rechtsprechung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht in allen Fällen zu einer nachrangigen Berücksichtigung im Auswahlverfahren führt, empfehle ich allen Eltern weiterhin unbedingt, die Fristen einzuhalten, um keine Rechtsnachteile in Kauf zu nehmen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie für Ihr Kind einen sogenannten Umschulungsantrag (amtlich: Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule) stellen wollen.

Wollen Sie für Ihr Kind einen solchen Umschulungsantrag stellen, sollten Sie insbesondere dann, wenn es sich bei Ihrer Wunschschule um eine besonders beliebte Schule handelt, bereits beim Ausfüllen des Umschulungsantrags nicht nur auf die Einhaltung sämtlicher Formalitäten achten, sondern die im Rahmen des gesetzlichen Auswahlverfahrens von der Schulbehörde vorrangig zu berücksichtigenden Umstände - ggf. in einem Ergänzungsschreiben - so deutlich machen, dass diese u.U. auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben. Zu beachten ist hierbei, dass für den Bewerber günstige, im Antrag jedoch unterbliebene Angaben aufgrund von Besonderheiten des schulrechtlichen Auswahlverfahrens im Widerspruchsverfahren nicht mehr nachgeholt werden können.

Ich biete Ihnen bereits bei der Antragstellung eine speziell auf Ihre individuelle Situation angepasste anwaltliche Beratung, um von vornherein mit den bestmöglichen Voraussetzungen am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Diese vorsorgliche Beratung erspart häufig die spätere Durchführung eines Widerspruch- u./o. Klageverfahrens. Sollte ein Widerspruchs- oder Klageverfahren dennoch notwenig werden, verbessert sich Ihre Ausgangsposition in aller Regel durch eine von vornherein optimierte Antragstellung.

Rufen Sie mich an unter 030 297735740 und vereinbaren einen Beratungstermin, in dem alle Ihre rechtlichen Fragen rund um die Einschulung Ihres Kindes kompetent von uns beantwortet werden können.

Berlin, 2. Setember 2011 (ow)


Mai 2011 - Grundschule: Bezirksämter versenden Ablehnungsbescheide

Anspruch auf Schulplatz mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen

Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. (030) 29 77 35 740 oder per E-Mail unter info@schulrecht-rechtsanwalt.de

Nachdem das Auswahlverfahren für die Aufnahme an den Berliner Oberschulen abgeschlossen ist, führen zahlreiche bezirkliche Schulämter nun das Aufnahmeverfahren für die Grundschulen durch. In vielen Fällen wird der Wunsch der Eltern, ihr Kind an einer anderen als der zuständigen Grundschule (Grundschule im Wohneinzugsgebiet) einzuschulen, nicht erfüllt. Häufig kann der gewünschte Schulplatz mit Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts doch noch erlangt werden. Rufen Sie mich an unter 030 29 77 35 74 0 und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich sage Ihnen dann, ob in Ihrem Fall Erfolgsaussichten bestehen und vertreten Sie ggf. gegenüber dem Schulamt im Widerspruchsverfahren.

Sofern der Widerspruch erfolglos bleibt, besteht weiter die Möglichkeit, den Schulplatz an der Wunschschule "einzuklagen". Hierzu stelle ich für Sie beim Verwaltungsgericht den erforderlichen Antrag auf Eilrechtsschutz.


8. April 2011 - Aufnahmekriterien rechtlich umstritten

Ablehnungen für alle Gymnasien und Sekundarschulen berlinweit versandt

Die für den Übergang zur Oberschule geltenden neuen Aufnahmekriterien sind umstritten. Es bestehen ernsthafte Zweifel, ob die Regelungen in allen Punkten mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Ablehnungsbescheide könnten sich schon aus diesem Grund als rechtswidrig erweisen. Unabhängig von der Vereinbarkeit mit höherem Recht kommt es bei der Durchführung der Auswahlverfahren durch die Schulämter erfahrungsgemäß in zahlreichen Einzelfällen zu Verfahrensfehlern - und in der Folge zu rechtswidrigen Ablehungsentscheidungen. Trotz Ablehnungsbescheid kann der gewünschte Schulplatz dann häufig noch durchgesetzt werden. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels sind allerdings von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig und lassen sich erst nach einer Akteneinsicht beim zuständigen Schulamt beurteilen.

Ich berate in allen Fragen im Zusammenhang mit der Schulanmeldung und vertrete Sie im Fall einer Ablehnung im Widerspruchsverfahren gegenüber dem Schulamt. Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, lege ich für Sie beim Verwaltungsgericht Klage ein und beantrage die Schulzuweisung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.


Neue Aufnahmekriterien für Gymnasium und Sekundarschule

Anmeldezeitraum vom 7. - 18. Februar 2011

Nach Änderung von Schulgesetz und Sek I-VO im letzten Jahr kommen für das Schuljahr 2011/2012 erstmals die neuen Aufnahmekriterien für Gymnasien und Sekundarschulen zur Anwendung. Vorrangig aufgenommen werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 10% der Schulplätze stehen für Härtefälle (bei erheblicher / außergewöhnlicher Belastungen) zur Verfügung. Geschwisterkinder werden nicht automatisch als Härtefälle anerkannt. 60% der Schulplätze vergeben die Schulen nach in der Sek I-VO vorgegebenen Kriterien: Durschnittsnote der Förderprognose, Notensumme schulprofilbezogener Fächer, schulprofilbezogene Kompetenz und schulprofilbezogene Tests. Einzelheiten über die Durchführung des Aufnahmeverfahren hat die zuständige Senatsverwaltung in einer Verwaltungsrichtlinie geregelt.

Bei der Anmeldung zum Gymnasium oder zur Sekundarschule können Sie bis zu drei Wunschschulen angegeben. Hierbei müssen Sie beachten, dass Erstwünsche stets vor Zweit- oder Drittwünschen berücksichtigt werden. So sollten bereits bei der Wahl des Erstwunsches die für die Schule geltenden Aufnahmekriterien berücksichtigt werden, sofern Sie sich nicht auf das Losglück oder einen Erfolg im gerichtlichen Rechtsschutzverfahren verlassen möchten. Als Zweit- und Drittwunschschulen sollten Sie keine besonders beliebten Schulen angegeben, da hier aufgrund der großen Anzahl von Erstwunschbewerbern kaum Erfolgsaussichten bestehen.

Ich berate in allen Fragen im Zusammenhang mit der Schulanmeldung und vertrete Sie im Fall einer Ablehnung im Widerspruchsverfahren gegenüber dem Schulamt. Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, lege ich für Sie beim Verwaltungsgericht Klage ein und beantrage die Schulzuweisung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.


Grundschule - Einschulung 2011/12

Ablehnung an der Wunschschule - Widerspruch einlegen!

In einigen Bezirken haben die Schulbehörden bereits im Januar mit der Durchführung des Auswahlverfahrens für das Grundschuljahr 2011/2012 begonnen. In vielen Fällen wird der von den Eltern bei der Anmeldung geäußerte Wunsch auf Aufnahme an einer anderen als der zuständigen Grundschule nicht berücksichtigt. Zur Begründung heißt es in der Regel, die Aufnahmekapazität der Schule sei erschöpft, andere Kinder seien vorrangig zu berücksichtigen gewesen. Die Vergabe der Schulplätze erfolgt jedoch nicht selten fehlerhaft und schließt Kinder rechtswidrig von der Wunschschule aus. Sofern der Verstoß aufgezeigt wird, bestehen gute Aussichten, den begehrten Schulplazt doch noch zu erhalten.

Ich berate und vertrete Sie gegenüber der Schulbehörde, um die Aufnahme Ihres Kindes an der Grundschule Ihrer Wahl zu ermöglichen. Ich lege für Sie Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid ein, nehme Akteneinsicht bei der Schulbehörde, begründe den Widerspruch und verhandele mit der Schulbehörde.

Schulplatz einklagen

Schließlich besteht die Möglichkeit, den Schulplatz an der Wunschschule "einzuklagen". Hierzu stelle ich für Sie beim Verwaltungsgericht den erforderlichen Antrag auf Eilrechtsschutz.


Grundschule: Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2011/12

Wichtige Formalitäten, wenn Ihr Kind nicht die "zuständige" Grundschule besuchen soll

Der Anmeldezeitraum für das Grundschuljahr 2011/2012 wurde für die Zeit vom 25. Oktober bis 5. November 2010 festgelegt. Melden Sie Ihr Kind rechtzeitig innerhalb dieses Zeitraums an, da Verspätungen insbesondere dann zu Rechtsnachteilen führen können, wenn Ihr Kind eine andere als die für Ihr Wohngebiet an sich "zuständige" Grundschule besuchen soll. In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind dennoch zunächst bei der "zuständigen" Grundschule anmelden, können dort jedoch auf einem speziellen Antragsbogen die Aufnahme in eine andere Grundschule (Wunschschule) beantragen (sog. Umschulungsantrag). Da verspätete Anträge nach der Regelung in der Grundschulverordnung nachrangig behandelt werden, ist unbedingt auf die Einhaltung des Anmeldezeitraums zu achten.

Wollen Sie für Ihr Kind einen solchen Ummeldeantrag stellen, sollten Sie insbesondere dann, wenn es sich bei der Wunschschule um eine besonders beliebte Schule handelt, bereits beim Ausfüllen des Ummeldeantrags nicht nur auf die Einhaltung sämtlicher Formalitäten achten, sondern die im Rahmen des gesetzlichen Auswahlverfahrens von der Schulbehörde vorrangig zu berücksichtigenden Umstände - ggf. in einem Ergänzungsschreiben - so deutlich machen, dass diese u.U. auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben. Zu beachten ist hierbei, dass für den Bewerber günstige, im Antrag jedoch unterbliebene Angaben aufgrund von Besonderheiten des schulrechtlichen Auswahlverfahrens im Widerspruchsverfahren nicht mehr nachgeholt werden können.

Ich biete Ihnen bereits bei der Antragstellung eine speziell auf Ihre individuelle Situation angepasste anwaltliche Beratung, um von vornherein mit den bestmöglichen Voraussetzungen am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Diese vorsorgliche Beratung erspart häufig die spätere Durchführung eines Widerspruch- u./o. Klageverfahrens.


Neuregelung im Berliner Schulgesetz

Abschaffung von Haupt- und Realschulen - Änderungen des Aufnahmeverfahrens - Probejahr am Gymnasium

Durch Änderungen des Schulgesetzes und der Sek I-VO kommt es zu einschneidenden Veränderungen im Berliner Schulsystem. So werden die Schularten Haupt- und Realschule zugunsten eines neune Schultypus - der Integrierten Sekundarschule (ISS) - vollständig abgeschafft. Auch kommt es zu einer vollständigen Änderung des Aufnahmeverfahrens bei Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen. Die Nähe des Wohnortes zur Schule soll dabei keine Rolle mehr spielen. Ein Teil der Schulplätze soll in einem Losverfahren vergeben werden. Neu geregelt wird auch das Probehalbjahr am Gymnasium. Dieses wird abgeschafft, stattdessen ein Probejahr am Gymnasium eingeführt.

Ich berate Sie gerne zu den Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf Ihre konkrete Situation!


Gymnasium und Sekundarschule 2010/11: Ablehnung von Erst-, Zweit- und Drittwunsch

Ablehnungsbescheide überprüfen!

Insbesondere an den begehrten Gymnasien fehlen auch im Schuljahr 2010/2011 zahlreiche Schulplätze. Die für viele Schüler und Eltern völlig unerwartete Ablehnung an den gewünschten Schulen beeinträchtigt Bildungsplanungen und Bildungschancen erheblich. In der Mehrzahl der Fälle erfolgt die Ablehnung wegen einer im Vergleich zu anderen Bewerbern schlechteren Erreichbarkeit der Schule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Nach der sogenannten ("BVG-Regelung") berücksichtigen die Schulämter solche Bewerber vorrangig, die die Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln schnell erreichen können.

Die Ablehnungsentscheidungen sind jedoch nur rechtmäßig, wenn das Auswahlverfahren verfahrensfehlerfrei durchgeführt wurde. In vielen Fällen finden sich bei der Auswertung der behördlichen Unterlagen Fehler, wodurch sich Möglichkeiten ergeben, den gewünschten Schulplatz doch noch zu erhalten.

Beauftragen Sie mich mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens, ich nehme Akteneinsicht bei der Schulbehörde und prüfe systematisch, ob Verfahrensfehler vorliegen und/oder das Recht auf Chancengleichheit verletzt ist. Nach der Akteneinsicht begründe ich für Sie den Widerspruch und verhandele mit der Schulbehörde.

Schulplatz einklagen

Bleiben die Verhandlungen ohne Erfolg, beantrage ich für Sie Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht.


Grundschule-Aktuell: Einschulung 2010/11

Rechtswidrige Zuweisungsbescheide zur Grundschule

Seit einigen Tagen verschicken die Schulbehörden die Zuweisungsbescheide zu den Grundschulen für das im September beginnende Schuljahr 2010 / 2011. Der Erstwunsch der Eltern wird oft nicht berücksichtigt, da an der Grundschule angeblich keine Aufnhamekapazität bestehe, weil andere Kinder vorrangig berücksichtigt werden müssten. Die Vergabe der Schulplätze verstößt jedoch nicht selten gegen geltendes Recht und schließt Kinder rechtswidrig von der Wunschschule aus.

Ich berate und vertrete Sie gegenüber der Schulbehörde, um die Aufnahme Ihres Kindes an der Grundschule Ihrer Wahl zu ermöglichen. Ich lege für Sie Widerspruch gegen den Zuweisungsbescheid ein, nehme Akteneinsicht bei der Schulbehörde, begründe den Widerspruch und verhandele mit der Schulbehörde.

Schulplatz einklagen

Schließlich besteht die Möglichkeit, den Schulplatz an der Wunschschule "einzuklagen". Hierzu stelle ich für Sie beim Verwaltungsgericht den erforderlichen Antrag auf Eilrechtsschutz.


Schuljahr 2009/10: Keine Aufnahme am Wunsch-Gymnasium

Ablehnungsbescheide zur Aufnahme am Gymnasium überprüfen!

Wie schon in den vergangenen Jahren stehen an den begehrten Gymnasien auch im Schuljahr 2009 / 2010 nicht genügend Schulplätze zur Verfügung, um alle Anmeldungen berücksichtigen zu können. Seit einigen Tagen verschicken die Schulbehörden nun zahlreiche Ablehnungsbescheide über die Aufnahme an das angegebene Wunsch-Gymnasium (Erstwahl). Zur Begründung wird angegeben, andere Schüler seien aufgrund der Wahl der angebotenen Sprachenfolge oder aufgrund der besseren Erreichbarkeit der Schule von der Wohnung vorrangig zu berücksichtigen gewesen. Die Ablehnungsentscheidungen sind jedoch nur rechtmäßig, wenn das Auswahlverfahren zwischen den Bewerbern verfahrensfehlerfrei durchgeführt wurde.

Fragen Sie mich, wenn Sie Zweifel haben, ob bei der Ablehnung Ihres Kindes am Wunschschule die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Ich lege für Sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein, nehme Akteneinsicht bei der Schulbehörde und überprüfe das Verfahren. ich begründe für Sie den Widerspruch und verhandele mit der Schulbehörde. Bleiben die Verhandlungen ohne Erfolg, beantrage ich für Sie Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht.


Aktuell: Einschulung 2009/10

Zuweisungsbescheide zur Grundschule häufig rechtswidrig!

Seit einigen Tagen verschicken die Schulbehörden die Zuweisungsbescheide zu den Grundschulen für das im September beginnende Schuljahr 2009 / 2010. Der bei der Anmeldung angegebene Erstwunsch wird hierbei oft nicht berücksichtigt. Zur Begründung wird angegeben, die Aufnahmekapazität der Wunschschule sei erschöpft und andere Kinder seien vorrangig zu berücksichtigen gewesen. Häufig verstoßen die Schulbehörden bei der Vergabe der begehrten Schulplätze jedoch gegen geltendes Recht und schließen Kinder so rechtswidrig von der Wunschschule aus.

Fragen Sie mich, wenn Sie Zweifel haben, ob bei der Ablehnung Ihres Kindes an der Wunschschule die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Ich lege für Sie Widerspruch gegen den Zuweisungsbescheid ein und nehme Akteneinsicht bei der Schulbehörde. So kann ich feststellen, ob das Verfahren vorschriftswidrig durchgeführt wurde. Ich begründe für Sie den Widerspruch und verhandele mit der Schulbehörde. Nicht selten wird der begehrte Schulplatz an der Wunschgrundschule so doch noch zugeteilt. Lenkt die Schulbehörde nicht ein, beantrage ich für Sie Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht.

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