Nach der Berliner Grundschulverordnung gibt die Klassenkonferenz für jeden Schüler mit dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 eine Förderprognose ab. In dieser empfielt sie die Schulart der Oberschule, die für die weitere Entwicklung des Schülers am geeignetsten erscheint.
Grundlage für die Förderprognose bilden nach dem Berliner Schulgesetz die Zeugnisnoten des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 5 und die Zeugnisnoten des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6. Zudem wird aus diesen Zeugnisnoten die Durchschnittsnote der Förderprognose gebildet. Zur Bestimmung des Notendurchschnitts werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Naturwissenschaft doppelt, alle anderen Fächer einfach gezählt.
Neben der Integrierten Sekundarschule wird bis zu einer Durchschnittsnote von einschließlich 2,2 der Besuch eines Gymnasiums empfohlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schule bis zu einer Durchschnittsnote von höchstens 2,7 ebenfalls den Besuch eines Gymnasiums empfehlen. Ab einer Durchschnittsnote von 2,8 wird zwingend der Besuch einer Integrierten Sekundarschule empfohlen.
Abweichend hiervon gilt für Eltern, die für ihr Kind bereits nach der Jahrgangsstufe 4 den Übergang in die Jahrgangsstufe 5 der Sekundarstufe I beantragen wollen, dass die Klassenkonferenz innerhalb der letzten drei Wochen vor Ausgabe der Halbjahreszeugnisse eine Förderprognose erstellt.
Die Förderprognose ist für die Eltern nicht verbindlich. Die Eltern wählen die Schulart der weiterführenden Schule, die ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll (Elternwahlrecht). Sie können ihr Kind auch entgegen der Grundschulempfehlung an einem Gymnasium anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht jedoch nicht. Überschreitet die Zahl der Anmeldungen für eine bestimmte Schule deren Aufnahmekapazität, richtet sich die Aufnahme nach einem im Berliner Schulgesetz geregelten Aufnahmeverfahren. Innerhalb des Aufnahmeverfahrens werden im Regelfall (Übergang zur 7. Klasse an eine weiterführende Schule, die weder Schule besonderer pädagogischer Prägung oder Gemeinschaftsschule ist) mindestens 60 % der Schulplätze nach Aufnahmekriterien vergeben, die von der Schule unter Berücksichtigung des Schulprogramms festgelegt werden. Die meisten Schulen in Berlin entscheiden sich für das Kriterium der "Durchschnittsnote der Förderprognose".
Aufgrund der Wahl dieses Kriteriums ist eine gute Durchschnittsnote der Förderprognose von entscheidender Bedeutung, damit Ihr Kind im Aufnahmeverfahren an der von Ihnen gewünschte Schule gute Chancen hat, einen Schulplatz zu erhalten. Da sich die Durchschnittsnote der Förderprognose aus den Zeugnisnoten des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 5 und den Zeugnisnoten des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 zusammensetzt, sollten Sie darauf achten, dass die in den Zeugnissen enthaltenen Fachnoten einer gerechten Bewertung der Leistungen Ihres Kindes entsprechen.
Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in Berlin ist eine Beanstandung der Durchschnittsnote der Förderprognose im Rahmen einer Anfechtung der Ablehnung einer Aufnahme Ihres Kindes an der von Ihnen gewünschten Schule nicht möglich. Anfechten müssen Sie bereits die Durchschnittsnote der Förderprognose und die dieser zugrunde liegenden Zeugnisnoten. Besonderes wichtig sind die Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Naturwissenschaft (ab 2019 auch Gesellschaftswissenschaften) zu legen, da diese doppelt gewichtet werden
Wir beraten und vertreten Schüler/innen und Eltern in allen Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Zeugnisnoten und helfen, einen ggf. bestehenden Anspruch auf Neubewertung durchzusetzen.
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