Schulrecht - Rechtsanwalt

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Schulrecht - Rechtsanwalt

Schulnoten und Prüfungen

Schulzeugnis mit Noten

Noten und Prü­fungs­er­geb­nisse an­fechten

Leistungsbewertungen überprüfen

Die Bewertung schulischer Leistungen im Unterricht und in Prüfungen erfolgt in der Regel durch Noten (Zeugnisnoten / Prüfungsnoten). Noten und Prüfungsergebnisse sind für das schulische und berufliche Fortkommen der Schüler u.U. bereits ab der 4., jedenfalls der 5. Klasse von erheblicher Bedeutung, da die Aufnahme an der gewünschten weiterführenden Schule in Berlin maßgeblich vom Notendurchschnitt abhängt. Soll bereits nach der 4. Klasse der Grundschule auf eine grundständige weiterführende Schule (altsprachliche grundständige Gymnasien, Superschnellläuferklassen u. a. Schulversuche an Gymnasien und Sekundarschulen) gewechselt werden, spielen die Ergebnisse des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse für das Auswahlverfahren an der gewünschten Schule eine wichtige Rolle. Zwar erfolgt der Übergang von der Grundschule an die weiterführenden Schulen in Berlin in der Regel erst nach der 6. Klasse. Maßgeblich für die Aufnahmechancen an der Wunschschule sind dann die Noten des Jahreszeugnisses der 5. Klasse sowie des Halbjahreszeugnisses der 6. Klasse. Aus den Noten dieser Zeugnisse wird die sog. Durchschnittsnote der Förderprognose gebildet. 60 Prozent aller Schulplätze werden an den meisten Berliner Schulen ausschließlich nach dem Kriterium dieser Durchschnittsnote vergeben. Dies gilt nicht nur für die Schulplätze an Gymnasien, sondern in gleicher Weise für Sekundarschulen.

Im weiteren Verlauf der Schulzeit nimmt die Bedeutung von Noten und Prüfungsergebnissen stetig zu. In der 7. Klasse des Gymnasiums können schlechte Noten zum Nichtbestehen des Probejahrs führen - mit der Folge, dass der Schulzweig verlassen werden muss. Hier ergibt sich dann häufig zusätzlich noch die Problematik der sog. "Rückläuferklassen". Ferner können schlechte Noten am Gymnasien in allen Klassenstufen zur Nichtversetzung (Sitzenbleiben) führen, das Schuljahr muss dann wiederholt werden.

Die Schulnoten sind sodann entscheidend für das erreichen der schulischen Abschlüsse - (erweiterte) Berufsbildungsreife, mittlerer Schulabschluss oder Abitur, ferner für die Möglichkeit zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Schließlich entscheidet die Abiturnote maßgeblich über die Studienmöglichkeit, also ob und ggf. an welchem Ort das gewünschte Studium aufgenommen werden kann.

Letztlich kann die Wichtigkeit von Noten und Prüfungsergebnissen für die schulische und berufliche Entwicklung der Schüler kaum überschätzt werden. Entsprechend dieser weitreichenden Bedeutung besteht die Möglichkeit, Noten und Prüfungsergebnisse mit rechtlichen Mitteln anzugreifen. Dies gilt nicht für jede Einzelnote, jedoch für alle solche Bewertungen, die für das schulische und berufliche Fortkommen des Schülers von Bedeutung sind, sich also unmittelbar auf Zukunftschancen auswirken. Von dieser Möglichkeit sollte im Interesse der Zukunftschancen des Schülers immer dann Gebrauch gemacht werden, wenn Anhaltspunkte für eine fehlerhafte oder ungleiche Benotung vorliegen.

Gerne beraten wir Sie über alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit schulischen Leistungsbewertungen (Noten, Prüfungsergebnisse) und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Schule und den Schulbehörden.

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