Sowohl im Bereich der Grundschulen als auch im Bereich der weiterführenden Schulen werden an zahlreichen Berliner Schulen - z.T. nur in einzelnen Klassen - besondere Schulkonzepte erprobt und durchgeführt. Die Schulen benötigen hierfür gewisse Freiräume und müssen dementsprechend von einigen sonst geltenden gesetzlichen Vorgaben entbunden werden. Für die Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Konzepte bedarf die Schule einer Genehmigung für die zeitlich befristete Durchführung eines Schulversuchs durch die Schulaufsichtsbehörde. Soll ein Schulversuch nach der Erprobungsphase fortgeführt werden, besteht die Möglichkeit einer Anerkennung als Schule besonderer pädagogischer Prägung (SbP), für die dann ebenfalls vom Berliner Schulgesetz abweichende gesetzliche Regelungen gelten.
Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der an den Schulen durchgeführten Schulversuche ist eine Gesamtdarstellung an dieser Stelle nicht möglich. Hingewiesen werden kann nur auf einzelne, wegen der Beliebtheit im Grundschulbereich besonders wichtige Schulversuche bzw. Schulen besonderer pädagogischer Prägung sowie auf dort ggf. bestehende besondere Aufnahmeregelungen (die Liste wird von Zeit zu Zeit um weitere Schulen erweitert).
Hinweise zum Aufnahmeverfahren
Bilingualer Unterricht Englisch - Deutsch
Nelson Mandela Staatliche Internationale Schule Berlin
Nach Beendigung des Schulversuchs ist die Schule seit 2018 eine Schule besonderer pädagogischer Prägung. Das Aufnahmeverfahren ist geregelt in § 5a AufnahmeVO-SbP
Bilingualer Unterricht Englisch - Deutsch
John F. Kennedy School Berlin / John-F.-Kennedy-Schule
Das Aufnahmeverfahren für die Schule stellt eine rechtliche Besonderheit dar, da es für die Schule ein eigenes Gesetz gibt - das John-F.-Kennedy-Schule-Gesetz
Wilhelm-von-Humboldt-Schule, Anna-Seghers-Schule, Sophie-Brahe-Schule, Heinrich-von-Stephan-Schule u.a.
Hinweise zum Aufnahmeverfahren an den Gemeinschaftsschulen
* SbP - Schule besonderer pädagogischer Prägung
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