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Klassenarbeiten und Tests

Schüler schreiben eine Klassenarbeit

Prüfungszeit - wie umgehen mit unfairen Noten?

Jetzt im Herbst steht in den Schulen eine Prüfung nach der anderen an. In vielen Fällen spielen die Noten Ihres Kindes in den Klassen­­arbeiten und Tests eine wichtige Rolle für den weiteren schulischen und beruflichen Erfolg.

Aber wann können Sie sich gegen eine unfaire Bewertung überhaupt wehren, in welchen Fällen ist dies sinnvoll und wie müssen Sie vorgehen? Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt:

Wichtige und unwichtige Noten

Grundsätzlich gilt: Streiten Sie mit der Schule nur über wichtige Noten, sonst gelten Sie schnell als Querulant und werden später auch bei berechtigten Ein­sprüchen gegen wichtige Noten nicht ernst genommen!

Noten von Klassen­arbeiten und Tests sind wichtig, wenn sie in die Zeugnis­noten einfließen und das weitere Fort­kommen Ihres Kindes von diesem Zeugnis abhängt, v.a.

  • Wechsel an die weiter­­führende Schule: alle Noten in der 5. und 6. Jahrgangs­­stufe, ggf. auch bereits in der 4. Klasse
  • Schul­abschlüsse: alle Noten in Schul­­jahren, die in Schul­abschlüsse einfließen
  • Versetzung: am Gymnasium alle Noten, sofern die Versetzung Ihres Kindes gefährdet sein könnte

 Wechsel an die weiterführende Schule

Fast alle beliebten weiterführenden Schulen sind über­nach­gefragt. Über die Aufnahme entscheiden in der Regel die Noten der letzten Grund­schul­­zeug­nisse. Beim Übergang zur 7. Klasse kommt es daher vor allem auf die Noten im Zeugnis am Ende der 5. Klasse und auf das Halb­jahres­zeugnis der 6. Klasse an. Das Ergebnis hängt damit zu einem großen Teil von den Noten in den Klassen­arbeiten und Tests in diesem Zeitraum ab.

 Schulabschlüsse (BBR, MSA, Abitur)

Die Abschlussnoten setzen sich jeweils zusammen aus den Ergeb­nissen der Abschluss­prüfungen (sog. Prüfungs­teil) und aus den voran­gegangenen Zeugnis­noten (sog. Jahrgangs­teil bzw. Kursbereich). Da die Bewer­tungen der Klassen­arbeiten und Tests des gesamten Schul­jahres in die Zeugnis­noten einfließen, kommt den jeweiligen Einzel­noten eine wichtige Bedeu­tung zu.

 Versetzung

Wichtig vor allem an Gymnasien ist die Ver­setzung am Schul­jahres­ende in die nächst­höhere Jahr­gangs­­stufe. Die Versetzung erfolgt nur unter bestimmten Mindest­voraus­setzungen, die im wesent­lichen von den Zeugnis­noten abhängen. Die in den Klassen­arbeiten und Tests erzielten Einzel­noten fließen zu einem wesent­lichen Teil in die Zeugnis­noten ein, so dass die Note jeder einzelnen Klassen­arbeit am Ende den Ausschlag für eine (Nicht-) Versetzung geben kann.

Wie gehe ich am besten vor?

Wird die Leistung Ihres Kindes zu schlecht bewertet, kann dies erhebliche negative Folgen haben. In solchen Fällen besteht die Möglich­keit zur Korrektur. Sie sollten hier zunächst das Gespräch mit der Lehrkraft und ggf. auch mit der Schul­leitung suchen. Bleibt dies ergebnislos, können Sie weitere Schritte unter­nehmen. Da Einzel­noten in vielen Fällen nicht direkt, sondern erst zusammen mit dem entschei­denden (Halbjahres-) Zeugnis bzw. der Förder­prognose förmlich ange­fochten werden können, ist es wichtig, dass Sie das Verfahren voll­ständig doku­mentieren. Heben Sie daher alle schrift­lichen Unter­lagen zu dem Vorgang auf und notieren Sie sich die zeit­lichen Abläufe. Hilfreich zur Ver­meidung einer förm­lichen Ausein­ander­setzung kann auch eine frühzeitige "Beschwerde" sein, in die ggf. auch die Schul­aufsichts­behörde einbezogen werden kann.

Beschwerde beim Wechsel auf eine weiter­führende Schule sinnvoll

Geht es um den Übergang von der Grund­schule in die weiter­führende Schule, sollten Sie bei unfairen Bewertungen in Klassen­arbeiten oder anderen Prüfungen, die in die Zeugnis­note der 5. und 6. Klasse einfließen, nicht bis zur Ausgabe der Zeugnisse warten, sondern sofort eine Beschwerde einlegen. Warten Sie hier erst die Zeugnis­note ab, können Sie gegen diese zwar Wider­spruch einlegen. Dies führt aber oft nicht schnell genug zu einem Ergebnis, so dass Sie ein gericht­liches Eilver­fahren führen müssen, damit eine ggf. korrigierte Note im Auswahl­verfahren für die Wunsch­schule überhaupt noch berück­sichtigt werden kann.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten sind einzelfall­abhängig. Einerseits verfügen Lehrkräfte über einen weiten "Bewer­tungs­spielraum". Ander­erseits dürfen richtige oder zumindest vertretbare Antworten nicht als falsch bewertet werden. Zudem bestehen zahlreiche formelle Anfor­derungen, an die sich die Lehr­kräfte halten müssen. Kommt es hierbei zu Fehlern, besteht ggf. ein Anspruch auf Berichtigung des Fehlers. Dies kann durch eine Verbesserung der Note oder durch eine Wieder­holung der Prüfung errreicht werden.

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