Jetzt im Herbst steht in den Schulen eine Prüfung nach der anderen an. In vielen Fällen spielen die Noten Ihres Kindes in den Klassenarbeiten und Tests eine wichtige Rolle für den weiteren schulischen und beruflichen Erfolg.
Aber wann können Sie sich gegen eine unfaire Bewertung überhaupt wehren, in welchen Fällen ist dies sinnvoll und wie müssen Sie vorgehen? Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt:
Grundsätzlich gilt: Streiten Sie mit der Schule nur über wichtige Noten, sonst gelten Sie schnell als Querulant und werden später auch bei berechtigten Einsprüchen gegen wichtige Noten nicht ernst genommen!
Noten von Klassenarbeiten und Tests sind wichtig, wenn sie in die Zeugnisnoten einfließen und das weitere Fortkommen Ihres Kindes von diesem Zeugnis abhängt, v.a.
Fast alle beliebten weiterführenden Schulen sind übernachgefragt. Über die Aufnahme entscheiden in der Regel die Noten der letzten Grundschulzeugnisse. Beim Übergang zur 7. Klasse kommt es daher vor allem auf die Noten im Zeugnis am Ende der 5. Klasse und auf das Halbjahreszeugnis der 6. Klasse an. Das Ergebnis hängt damit zu einem großen Teil von den Noten in den Klassenarbeiten und Tests in diesem Zeitraum ab.
Die Abschlussnoten setzen sich jeweils zusammen aus den Ergebnissen der Abschlussprüfungen (sog. Prüfungsteil) und aus den vorangegangenen Zeugnisnoten (sog. Jahrgangsteil bzw. Kursbereich). Da die Bewertungen der Klassenarbeiten und Tests des gesamten Schuljahres in die Zeugnisnoten einfließen, kommt den jeweiligen Einzelnoten eine wichtige Bedeutung zu.
Wichtig vor allem an Gymnasien ist die Versetzung am Schuljahresende in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Die Versetzung erfolgt nur unter bestimmten Mindestvoraussetzungen, die im wesentlichen von den Zeugnisnoten abhängen. Die in den Klassenarbeiten und Tests erzielten Einzelnoten fließen zu einem wesentlichen Teil in die Zeugnisnoten ein, so dass die Note jeder einzelnen Klassenarbeit am Ende den Ausschlag für eine (Nicht-) Versetzung geben kann.
Wird die Leistung Ihres Kindes zu schlecht bewertet, kann dies erhebliche negative Folgen haben. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit zur Korrektur. Sie sollten hier zunächst das Gespräch mit der Lehrkraft und ggf. auch mit der Schulleitung suchen. Bleibt dies ergebnislos, können Sie weitere Schritte unternehmen. Da Einzelnoten in vielen Fällen nicht direkt, sondern erst zusammen mit dem entscheidenden (Halbjahres-) Zeugnis bzw. der Förderprognose förmlich angefochten werden können, ist es wichtig, dass Sie das Verfahren vollständig dokumentieren. Heben Sie daher alle schriftlichen Unterlagen zu dem Vorgang auf und notieren Sie sich die zeitlichen Abläufe. Hilfreich zur Vermeidung einer förmlichen Auseinandersetzung kann auch eine frühzeitige "Beschwerde" sein, in die ggf. auch die Schulaufsichtsbehörde einbezogen werden kann.
Geht es um den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule, sollten Sie bei unfairen Bewertungen in Klassenarbeiten oder anderen Prüfungen, die in die Zeugnisnote der 5. und 6. Klasse einfließen, nicht bis zur Ausgabe der Zeugnisse warten, sondern sofort eine Beschwerde einlegen. Warten Sie hier erst die Zeugnisnote ab, können Sie gegen diese zwar Widerspruch einlegen. Dies führt aber oft nicht schnell genug zu einem Ergebnis, so dass Sie ein gerichtliches Eilverfahren führen müssen, damit eine ggf. korrigierte Note im Auswahlverfahren für die Wunschschule überhaupt noch berücksichtigt werden kann.
Die Erfolgsaussichten sind einzelfallabhängig. Einerseits verfügen Lehrkräfte über einen weiten "Bewertungsspielraum". Andererseits dürfen richtige oder zumindest vertretbare Antworten nicht als falsch bewertet werden. Zudem bestehen zahlreiche formelle Anforderungen, an die sich die Lehrkräfte halten müssen. Kommt es hierbei zu Fehlern, besteht ggf. ein Anspruch auf Berichtigung des Fehlers. Dies kann durch eine Verbesserung der Note oder durch eine Wiederholung der Prüfung errreicht werden.
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