Schulrecht - Rechtsanwalt

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Schulrecht - Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Pascal Striebel

Anwalt für Schulrecht in Berlin

Anwalt für Schulrecht Pascal Striebel

Ich bin in Bayern geboren und aufgewachsen und kam nach dem Abitur (der Liebe wegen) nach Berlin. Schon während meines Jura-Studiums an der Humboldt-Universität habe ich versucht, möglichst oft über den juristischen Tellerrand zu blicken. Mich reizt besonders, welche Schnittmengen das Recht zu anderen Bereichen hat. 

So habe ich mich unter anderem mit internationalem Handels- und Gesellschaftsrecht, japanischem Recht und Institutionenökonomik befasst und Praktika in einer großen Wirtschaftskanzlei, bei einem mittelständischem Insolvenzverwalter und bei einer Einzelanwältin absolviert. Dabei habe ich einen guten Überblick über ganz verschiedene juristische Tätigkeiten, Blickwinkel und Arbeitsweisen gewonnen. 

Bereits seit 2013 habe ich als studentischer Mitarbeiter in einer Kanzlei mit den Schwerpunkten Familien-, Bildungs- Jugendhilfe- und Sozialrecht gearbeitet. Nach dem Studium wurde ich dann zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter von Rechtsanwalt Olaf Werner, der mich später auch im anwaltlichen Teil der zweijährigen Referendarszeit ausgebildet hat.

Die weiteren Stationen der Referendarausbildung am Kammergericht führten mich ans Landgericht Berlin in eine Kammer für Bankrecht und zur Berliner Staatsanwaltschaft. In der Verwaltungsstation konnte ich dann eine Zeit lang "auf der andere Seite des Schreibtischts" arbeiten und mich in einem bezirklichen Rechtsamt unter anderem schulrechtlichen Fragestellungen widmen. Abschließend arbeitete ich in der sogenannten Wahlstation bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, wo ich unter anderem die Landesantidiskriminierungsstelle unterstützt habe. 

Daneben engagiere ich mich seit über 10 Jahren ehrenamtlich kommunalpolitisch.

Im Mai 2021 habe ich mein zweites Staatsexamen bestanden und bin jetzt einer von drei Rechtsanwälten bei werner rechtsanwälte. Als Teil einer spezialisierten Kanzlei für die Bereiche Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht bearbeite ich natürlich vor allem schulrechtliche Mandate.

Das Instrument der sogenannten "Schulplatzklage" habe ich von der Pieke auf gelernt. Ich weiß, wie wichtig vielen Eltern ein Platz an der für sie richtigen Schule ist, wo der Schulweg nicht zu lang ist, die Ausstattung gut und wo die schulischen Konzepte auch zu den Erziehungsvorstellungen der Eltern passen. Daher unterstütze ich Sie gerne dabei, sich im Dschungel der Schulauswahl und Schulanmeldung zurecht zu finden.

Falls es mit dem gewünschten Schulplatz doch nicht klappt, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren und ggf. in einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht und werten die oft vielen hundert Seiten gründlich aus. Durch unsere gewissenhafte Arbeit und die umfassende Kenntnis des Berliner Schulgesetzes und der schulrechtlichen Rechtssprechung in Berlin können wir oft rechtliche Fehler im Aufnahmeverfahren aufdecken, die dann im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht für unsere Mandanten einen Platz an der gewünschten Schule bedeuten.

Keine Sorge - bei einer sogenannten "Schulplatzklage" ist nichts wie beim Strafprozess. In der Regel gibt es gar keinen Gerichtstermin, sondern wir regeln für Sie alles in einem schriftlichen Verfahren. Dabei stehen wir sowohl mit der "Gegenseite" (also den Schulbehörden) als auch mit demVerwaltungsgericht in einem persönlichen, fachlichen Austausch. Wir versuchen, keine Gegner zu sein, sondern erkennen uns in den jeweiligen Rollen an: (die Behörde, welche das alljährliche Chaos managen muss, wir als Ihre Interessenvertreter und das Gericht als neutraler Dritter, das dann ein Urteil sprechen muss. Oft gelingt dabei auch eine einvernehmliche Lösung.

Ich weiß auch, wie wichtig ein diskriminierungsfreies Aufwachsen gerade für junge Menschen ist. Daher widme ich mich auch inhaltlichen Fragen im Schulrecht, also etwa: Was kann ich tun, wenn mein Kind diskriminiert oder gemobbt wird? Wie stelle ich sicher, dass mein Kind die richtige sonderpädagogische Förderung bekommt? Wie bekomme ich einen Härtefallausgleich? Wie kann ich mich wehren, wenn es eine unberechtigte schulrechtliche Ordnungsmaßnahme gab?

Daneben bearbeite ich aber auch noch andere Mandate, vor allem im Bereich Verwaltungsrecht.

In unserer Kanzlei ist der persönliche Kontakt besonders wichtig. Bei uns sind Sie nicht bloß ein "Fall". Am Anfang eines Auftrags steht bei uns in der Regel ein ausführliches persönliches Gespräch, in dem wir zusammen Ihre Ziele klären und rechtliche Lösungswege dafür entwickeln. Kommen in weiteren Verfahren Fragen auf, können wir diese in der Regel in Telefonaten, als Videokonferenz oder auch einfach per E-Mail klären. Über alle wichtigen Schritte halten wir Sie so schnell wie möglich auf dem Laufenden. 

Als Rechtsanwalt bin ich Ihr persönlicher, unabhängiger und parteiischer Vertreter in rechtlichen Fragen. Gerne berate und vertrete ich Sie anwaltlich, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu helfen.

Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Gespräch - ich freue mich auf Sie!

Ihr Rechtsanwalt

Pascal Striebel

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Um so wichtiger ist es für Sie, eine spezialisierte Anwaltskanzlei an Ihrer Seite zu haben, auf die Sie sich verlassen können. Wir investieren fortlaufend viel Zeit, um in unserem speziellen Fachgebiet nicht einfach nur up-to-date zu sein, sondern die Entwicklung selbst mitzubestimmen und der Gegenseite immer ein Stück voraus zu sein. Unsere besondere Fachkenntniss gibt Ihnen die Gewissheit, von uns die bestmögliche Vertretung Ihres Anliegens zu erhalten.

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