Die Aufnahme- und Ablehnungsbescheide für (fast) alle öffentlichen Berliner Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen (ISS) werden seit einigen Jahren jeweils im Mai versandt.
Wer für die angegebenen Wunschschulen einen Ablehnungsbescheid erhält, kann hiergegen rechtlich vorgehen. Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Schulaufnahmeverfahren ("sog. Schulplatzklagen") in Berlin und können unseren Mandanten im Rahmen des
→ Widerspruchsverfahrens und / oder eines
→ verwaltungsgerichtlichen Klage- und Eilverfahrens
in sehr vielen Fällen zu dem gewünschten Schulplatz verhelfen!
Hintergrund:
Zum Schuljahr 2011/12 wurde in Berlin für den Übergang von der Grundschule an die weiterführenden Schulen ein neues Schulaufnahmeverfahren eingeführt. An übernachgefragten Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien wird das Auswahlverfahren nach bestimmten Merkmalen / Kriterien durchgeführt. Bei den "normalen" weiterführenden Schulen (alle Schulen, an denen kein Schulversuch durchgeführt wird und die auch nicht als "Schule besonderer pädagogischer Prägung" eingerichtet sind) wird die Rangfolge in sechs Schritten gebildet:
Der Vorrang für Geschwisterkinder wurde 2014 neu in das Schulgesetz eingeführt. Die Kinder müssen im gleichen Haushalt leben.
Für Schulen, die an einem Schulversuch teilnehmen, für Schulen besonderer pädagogischer Prägung (z. B. Sophie-Scholl-Schule, Europaschulen, MINT-Klassen, Schnelllernerklassen u.a.) und für Gemeinschaftsschulen gelten abweichende Auswahlkriterien.
Aufgrund unserer anwaltlichen Spezialisierung auf die Überprüfung dieser Aufnahmeverfahren konnten wir in den letzten 7 Jahren - also seit Einführung der "neuen" Aufnahmebestimmungen - durch sehr genaue Kontrolle aller maßgeblichen Einzelheiten unseren Mandanten in vielen Fällen zu den gewünschten Schulplätzen verhelfen.
Im Widerspruchsverfahren nehmen wir zunächst beim Schulamt eine umfangreiche Akteneinsicht und besprechen das Verfahren sowie mögliche Verfahrensfehler mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Stellt das Schulamt den Schulplatz im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nicht zur Verfügung, kann beim Verwaltungsgericht Klage erhoben und/oder ein Eilantrag ("einstweilige Anordnung") gestellt werden.
Einzelheiten zu den Erfolgsaussichten in Ihrer speziellen Situation und zum Verfahrensablauf besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen einer Erstberatung. Vereinbaren Sie einen Termin!
Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren bei Übergang von der Grundschule an die weiterführenden Schulen finden Sie unter
Schulplatz einklagen!
Wir sind spezialisiert auf Schulaufnahmeverfahren in Berlin und können Ihnen in den meisten Fällen zum gewünschten Schulplatz verhelfen!
Praktische Karten mit allen Schulstandorten
FAQ Anmeldung Wunschschule
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Anmeldung an der Wunschschule
Schulrecht Berlin
Gerne stehen wir Ihnen für alle rechtlichen Fragen zum Schulrecht in Berlin in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an!
Werner Rechtsanwälte
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