Kommt es beim Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule in Berlin zu einer Übernachfrage, führt die Schule unter den Bewerbern ein Auswahlverfahren durch. Das Auswahlverfahren richtet sich nach den im Berliner Schulgesetz und in der Sekundarstufe I-Verordnung vorgegebenen Regelungen. Danach werden von den an der Schule insgesamt verfügbaren Schulplätzen zunächst 10% an Bewerber vergeben, für die ein "besonderer Härtefall" anerkannt werden kann. Nach diesen Bestimmungen liegt ein besonderer Härtefall vor,
Die gesetzliche Formulierung enthält zahlreiche sog. "unbestimmte Rechtsbegriffe", über deren Vorliegen Schule und Schulbehörde im Einzelfall zu entscheiden haben. Die von der Behörde getroffene Entscheidung kann angefochten und gerichtlich im vollen Umfang überprüft werden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass in Ihrer bzw. in der Situation Ihres Kindes ein besonderen Härtefall vorliegt, müssen Sie der Schule bei der Anmeldung die Gründe so ausführlich wie möglich mitteilen. Da die Berliner Schulen bei der Anerkennung von Härtefällen sehr zurückhaltend sind, sollten Sie sich bereits vor der Antragstellung rechtlich beraten und ggf. beim Verfassen der Begründung unterstützen lassen.
Uns sind die Anforderungen der Schulbehörden und der Rechtsprechung aus zahlreichen Verfahren bekannt. Gerne beraten und unterstützen wir Sie.
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