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Unterrichtsformen in der Schulanfangsphase

Tafel mit Text zu jahrgangsübergreifendem Lernen und jahrgangsbezogenen Lerngruppen

JüL-Gruppen oder JabL-Klassen?

Bei der Auswahl der richtigen Grundschule können Eltern u.a. berücksichtigen, ob die an der jeweiligen Schule praktizierte Unterrichtsform den individuellen Eigenheiten, Fähigkeiten und Bedürfnissen ihres Kindes entspricht. Falls Ihnen aufgrund der Vielzahl zum Teil auch unterschiedlich gebrauchter Abkürzungen und Schlagworte wie "Flex", "SaPh", "JüL" und "JabL" die  Bedeutungen der Begriffe oder die genauen Unterschiede nicht bekannt sind, sind Sie damit nicht allein. Um hier ein bisschen mehr Klarheit hineinzubringen, habe ich einige Hinweise zu den an den Berliner Grundschulen praktizierten Unterrichtsformen und zur Bedeutung der am häufigsten verwendeten Begriffe zusammengestellt:

 Im Grunde werden an den Berliner Grundschulen zum Schulbeginn zwei grundsätzlich verschiedene Unterrichtsformen praktiziert, "JüL" und "JabL":

  • Die "modernere" Unterrichtsform ist das jahrgangsübergreifende Lernen ("JüL") in jahrgangsgemischten Lerngruppen. Dieses wird an den Grundschulen in zwei Varianten angeboten.
    • Den Regelfall bildet das jahrgangsübergreifende Lernen in jahrgangsgemischten Lerngruppen der Jahrgangsstufen 1 und 2, bezeichnet als flexible Schulanfaphase, abgekürzt als "SaPh", z.T. auch als "FLEX".
    • Abweichend von dieser gesetzlichen Vorgabe haben die Grundschulen jedoch die Möglichkeit, in den jahrgangsgemsichten Lerngruppen nicht nur Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2, sondern zusätzlich auch der Jahrgangsstufe 3 zu unterrichten. Auch dies ist ein Fall des jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL).
      • Da jedoch nur die Jahrgangsstufen 1 und 2 der Schulanfangsphase (SaPh) zugerechnet werden, geht diese dreijährige Form des JüL über die Regelungen der SaPh hinaus. Für die Schüler der 3. Jahrgangsstufe sind die speziellen schulrechtlichen Regelungen der SaPh nicht anwendbar.
      • Update / Gesetzesänderung: Seit April 2014 können Grundschulen, die die Jahrgangsstufen 1 bis 3 verbinden, [...] beschließen, die Schulanfangsphase um die Jahrgangsstufe 3 zu erweitern. In diesem Fall gelten die schulrechtlichen Regelungen der SaPh auch für die Schüler der 3. Jahrgangsstufe.
  • Die "klassische" Unterrichtsform erfolgt als jahrgangsbezogenes Lernen ("JabL"), die Jahrgangsgruppen werden also nicht gemischt. Man spricht insofern auch von jahrgangshomogenen Lerngruppen. Der Sache nach handelt es sich um "klassische" Schulklassen.

Flexible Schulanfangsphase (SaPh)

Nach dem Schulgesetz Berlin und der Berliner Grunschulverordnung ist die flexible Schulanfangsphase (SaPh) die im Regelfall zu praktizierende Unterrichtsform. In der Schulanfangsphase werden die beiden ersten Jahrgangsstufen gemeinsam unterrichtet.

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Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL)

Das Unterrichtskonzept der flexiblen Schulanfangsphase stellt einen Anwendungsfall des jahrgangsübgreifenden Lernens (JÜL) dar. JÜL kann darüber hinaus jedoch weitere Jahrgangsstufen umfassen. So können die Grundschulen in Berlin auch die Entscheidung treffen, die ersten drei Jahrgangsstufen in gemischte Lerngruppen zusammenzufassen.

... weiterlesen jahrgangsgemischte Lerngruppen (JÜL)

Jahrgangsbezogenes Lernen (JabL)

Bis zum Schuljahr 2011/12 durften die Berliner Grundschulen das "klassische" Unterrichtskonzept des jahrgangsbezogenen Lernens in Schulklassen nur noch auf Antrag und nur in begründeten Ausnahmefällen durchführen. Aufgrund einer Änderung der Berliner Grundschulverordnung im Frühjahr 2012 können die Grundschulen seit Beginn des Schuljahres 2012/13 über die Einrichtung jahrgangsbezogener Klassen selbst entscheiden.

... weiterlesen jahrgangshomogene Klassen

 

Flexible Schulanfangsphase (SaPh)

Unterrichtsformen - flexible Schulanfangsphase SaPh - jahrgangsübergreifendes Lernen JÜL - jahrgangsbezogenes Lernen JabL

Jahrgangsgemischte Lerngruppen als Regelfall

In der Folge der schlechten Ergebnisse der PISA-Studien u.a. hat sich das Land Berlin vom klassischen Konzept der jahrgangsbezogenen Grundschulklassen gelöst und das Prinzip der jahrgangsgemischten flexiblen Schulanfangsphase (SaPh) als gesetzlichen Regelfall bestimmt.

In der Schulanfangsphase (SaPh) werden in der Regel die Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 in jahrgangsgemischten Lerngruppen unterrichtet. Bei diesem Konzept rücken die älteren Schüler der Jahrgangsstufe 2 mit dem Ende des Schuljahres i.d.R. in die 3. Jahrgangsstufe auf - und verlassen die gemischte Lerngruppe. Die Schüler der Jahrgangsstufe 1 verbleiben hingegen in der Lerngruppe und sind im kommenden Schuljahr nun als Schüler der Jahrgangsstufe 2 in der Lerngruppe die älteren Schüler. Durch das Aufrücken der älteren Schüler in die Jahrgangsstufe 3 werden in den Lerngruppen Schulplätze frei, die nun für die Schulanfänger des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen.

Der Vorteil dieses Unterrichtskonzepts soll u.a. darin bestehen, dass in den Lerngruppen ältere und jüngere Schüler zusammen unterrichtet werden, so dass ältere Schüler ihr fortgeschrittenes Wissen an die jüngeren Schüler zum Nutzen beider Seiten weitergeben können. Jüngere Schüler sollen hierbei vom Wissen der fortgeschrittenen Schüler profitieren, während sich für diese die Rolle des erklärenden Wissensvermittlers insofern positiv auswirken soll, als das bereits Erlernte durch die Weitervermittlung verfestigt und zugleich die Motivation gestärkt wird.

Wie bereits dargestellt rücken die Schüler der Jahrgangsstufe 2 mit dem Beginn des neuen Schuljahres in der Regel in die Jahrgangsstufe 3 auf und verlassen dann die jahrgangsgemischte Lerngruppe der Schulanfangsphase. Durch die Bezeichnung als flexible Schulanfangsphase soll jedoch zum Ausdruck gebracht werden, dass die Schulanfangsphase zwar im Regelfall in zwei Jahren, bei Bedarf jedoch auch in drei Jahren durchschritten werden kann. Ein Aufrücken erfolgt demnach nur, wenn nach dem

Lernfortschritt und Leistungsstand unter Berücksichtigung [...] [der] sozialen Entwicklung [...] bei positiver Lernentwicklung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Jahrgangsstufe 3 zu erwarten ist.

Anderenfalls 

verbleiben die Schüler [...] ein drittes Schuljahr in der Schulanfangsphase.

Der Verbleib in der Schulanfangsphase für ein drittes Jahr stellt keine Nichtversetzung ("Sitzenbleiben") dar, da die Schulanfangsphase gesetzlich von vornherein als flexible Schulanfangsphase - also mit der Möglichkeit des Verbleibens - konzipiert ist. Ein dreijähriger Verbleib in der Schulanfangsphase wird insofern auch bei der Berechnung der insgesamt absolvierten Schuljahre - u.a. von Bedeutung für die Höchstverweildauer in der Grundschule und die Erfüllung der Schulpflicht - nicht berücksichtigt, d.h. es werden lediglich 2 Jahre gezählt.

Eltern, die ihr Kinder für ein drittes Jahr in der Schulanfangsphase belassen wollen, haben die Möglichkeit, den Verbleib bei der Schule zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung zur flexiblen Schulanfangsphase

 

Anmerkung / Update 2015:

Seit einer Änderung des Berliner Schulgesetzes im April 2014 können die "Grundschulen, die die Jahrgangsstufen 1 bis 3 verbinden, [...] beschließen, die Schulanfangsphase um die Jahrgangsstufe 3 zu erweitern."

 

Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL)

Unterrichtsformen - flexible Schulanfangsphase SaPh - jahrgangsübergreifendes Lernen JÜL - jahrgangsbezogenes Lernen JabL

Jahrgangsübergreifendes Lernen (JüL)

SaPh in Form von JüL

Ein Anwendungsfall des jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL) ist die flexible Schulfangsphase (SaPh). Die dortigen Ausführungen gelten daher im Wesentlichen auch für JüL. Der Begriff des JüL ist jedoch weitergehend und ermöglicht auch die Bildung jahrgangsgemischter Lerngruppen unter Einbeziehung weiterer Jahrgangsstufen.

So können die Grundschulen in Berlin sich für ein Unterrichtskonzept mit einer (maximal) dreijährigen Schulanfangsphase entscheiden. Der Begriff "Schulanfangsphase" kann in diesem Zusammenhang allerdings insofern leicht zu Missverständnissen führen, als die gesetzlichen Regelungen über die Schulanfangsphase nur das Konzept des gemeinsamen Unterrichts der ersten beiden Jahrgangsstufen erfasst.

Ein Unterschied zwischen der zwei- und der dreijährigen Form der "Schulanfangsphase" besteht z.B. darin, dass beim dreijährigen Konzept die Schüler der dritten Jahrgangsstufe am Ende des dritten Schuljahres nicht in der Lerngruppe verbleiben können, wenn Lernfortschritt und Leistungsstand unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren (4.) Jahrgangsstufe nicht erwarten lassen. Möglich ist hier lediglich ein Verweilen. Im Unterschied zum Verbleiben wird beim Verweilen jedoch das zusätzliche Schuljahr bei der Berechnung der Schulbesuchsjahre berücksichtigt, kann sich also negativ auswirken, etwa im Rahmen der Höchstverweildauer in der Grundschule (7 Jahre) und der Dauer der allgemeinen Schulpflicht (10 Jahre).

JüL geht auch insofern über die Regelungen der flexiblen Schulanfangsphase (SaPh) hinaus, als jahrgangsübergreifendes Lernen nicht nur in den ersten zwei bzw. drei Jahren der Grundschule möglich ist, sondern z. B. auch Lerngruppen aus Schülern der Jahrgangsstufen 4 bis 6 gebildet werden können.

 

Jahrgangsbezogenes Lernen (JabL)

Unterrichtsformen - flexible Schulanfangsphase SaPh - jahrgangsübergreifendes Lernen JÜL - jahrgangsbezogenes Lernen JabL

 

Jahrgangshomogene Klassen

SaPh als jahrgangsbezogenes Lernen

Nach der Abkehr von dem jahrzehnte praktizierten - "klassischen" - Unterrichtskonzept des jahrgangsbezogenen Lernens (JabL) und der Einführung des modernen JüL-Konzepts durften jahrgangsbezogene Klassen in der Grundschule in Berlin nur noch mit Ausnahmegenehmigung der Senatsverwaltung für Bildung eingerichtet werden.

Das Konzept der jahrgangsgemischten Lerngruppen (JüL) wird zwischenzeitlich jedoch nicht mehr nur positiv bewertet, sondern hat z.T. heftige Kritik sowohl von Seiten der Eltern als auch der Lehrer erfahren.

So spricht für das Konzept des jahrgangsbezogenen Lernens insbesondere eine stärkere Gruppenstabilität. Auch hat sich herausgestellt, dass sich die Vorteile des JüL-Konzepts an Grundschulen, die mit einer hohen Zahl lernschwacher und entwicklungsverzögerter Kinder belastet sind, kaum entfalten können.

Das Land Berlin ist dieser Kritik entgegengekommen und hat im Frühjahr 2012 die Grundschulverordnung dahingehend geändert, dass den Grundschulen seit dem Schuljahr 2012/13 eine Rückkehr zum klassischen Unterrichtskonzept der jahrgangsbezogenen Klassen ohne Genehmigung der Senatsverwaltung ermöglicht wurde. Erforderlich ist lediglich ein Beschluss der Schulkonferenz (2/3-Mehrheit erforderlich). Zahlreiche Grundschulen haben von dieser Möglichkeit zwischenzeitlich Gebrauch gemacht. Gesetzlicher Regelfall bleibt jedoch das jahrgangsübergreifende Lernen (JÜL) in jahrgangsgemischten Lerngruppen in der flexiblen Schulanfangsphase (SAPH).

 

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