Zeugnisnoten können nur unter bestimmten Bedingungen angefochten werden. Diese liegen i.d.R. vor, wenn die Noten für die weitere schulische und berufliche Laufbahn des Schülers von besonderer Bedeutung sind, v.a. Einfluss auf das Erreichen schulischer Abschlüsse (Abitur, MSA u.ä.) haben oder die Möglichkeit zum Übergang in eine höhere Schulstufe (z.B. Übergang in die gymnasiale Oberstufe) besteht.
Nach der Änderung der Aufnahmevoraussetzungen für die weiterführenden Schulen durch die Schulreform in 2010 dürften auch die Noten des Jahrgangszeugnisses der Jahrgangsstufe 5 und des Schulhalbjahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 6 zu den anfechtbaren Zeugnisnoten gehören. Aus den Noten dieser Zeugnisse wird die Durchschnittsnote der Förderprognose gebildet, die ein zentrales Element des Auswahlverfahrens für die Aufnahme an den weiterführenden Schulen (Gymnasium und ISS) darstellt.
... weiterlesen Durchschnittsnote der Förderprognose
Wir beraten und vertreten Schüler und Eltern in allen Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Zeugnisnoten und helfen, einen ggf. bestehenden Anspruch auf Neubewertung durchzusetzen.
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