Nachdem das alte Probehalbjahr am Gymnasium im Zuge der Schulrechtsreform 2010 durch das Probejahr ersetzt wurde, bleiben Schüler am Gymnasium am Ende der 7. Klasse nicht mehr "sitzen", wenn sie das Klassenziel nicht erreicht haben, sondern werden dennoch in die 8. Klassenstufe versetzt. Jedoch muss der Schüler die Schulart Gymnasium verlassen und auf eine Integrierte Sekundarschule (ISS) wechseln (Schulartwechsel).
Übersehen wurde bei der Einführung des Probejahrs das sich hieraus ergebende sog. Rückläuferproblem: Da beim Übergang auf die weiterführenden Schulen zum einen keine Eignungskontrolle erfolgt, sondern ausschließlich der Elternwille zählt, wird eine relativ hohe Zahl an sich (noch) ungeeigneter Schüler an den Gymnasien angemeldet, die dann das Klassenziel nicht erreichen und auf die ISS abgehen müssen. Diese Schüler werden in der Behördensprache "Rückläufer" genannt. Da an den ISS zugleich das "Sitzenbleiben" abgeschafft wurde, verringern sich dort am Ende der 7. Klasse jedoch die Klassenfrequenzen kaum, sodass nur ein geringer Anteil der Rückläufer in die bestehenden Regelklassen aufgenommen werden können. Kommt es in einem Bezirk aufgrund des Probejahrs zu einer hohen Anzahl an Rückläufern, bleibt dem Schulamt nichts anderes übrig, als an einigen ISS sog. "Rückläuferklassen" für die gescheiterten Gymnasiasten einzurichten. Unter pädagogischen und psychologischen Gesichtspunkten erscheinen Rückläuferklassen bedenklich.
Sollten Sie bzw. Ihr Kind von dieser "Rückläuferproblematik" betroffen sein, sollten Sie ggf. versuchen, einen Schulplatz in einer Regelklasse zu erhalten. Sind im eigenen Wohnbezirk keine entsprechenden Schulplätze verfügbar, kann ggf. auch bei Sekundarschulen in anderen Bezirken angefragt werden.
Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Probejahr am Gymnasium und helfe ggf. bei der Suche nach einem Schulplatz in einer Regelklasse an einer geeigneten Sekundarschule.
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