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Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Mittlerer Schulabschluss - MSA

Komponenten des Mittleren Schulabschlusses 

Mit der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss wird der Leistungsstand aller Schülerinnen und Schüler in der 10. Jahrgangsstufe vergleichbar bewertet. Das Abschneiden in der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss ist sowohl entscheidend für den Wechsel in die gymnasiale Oberstufe als auch für die Suche nach einem Ausbildungsplatz.

Der Mittlere Schulabschluss setzt sich aus den schulischen Bewertungen (Jahrgangsnoten) der 10. Jahrgangsstufe und den Prüfungsergebnissen zusammen. Die Prüfungen erfolgen schriftlich in den Fächern Deutsch (180 Minuten), Mathematik (120 Minuten) und der ersten Fremdsprache (150 Minuten). Zusätzlich zur schriftlichen Prüfung in der ersten Fremdsprache erfolgt in dieser eine 10- bis 15-minütige mündliche Prüfung, in der die Sprachfertigkeit beurteilt wird. Weiter erfolgt in einem frei wählbaren Fach eine Präsentation als Gruppenprüfung. Die Präsentationsprüfung - "Prüfung in besonderer Form" - hat für jede Schülerin und jeden Schüler eine Dauer von ca. 10 Minuten. Auf die Gestaltung der Präsentationsprüfung haben die Schülerinnen und Schüler Einfluss. Sie bestimmen Verlauf und Wahl der Medien. Nach der Zustimmung des gewählten Themas durch den Fachlehrer sind mindestens sechs Wochen Zeit für die gemeinsame Vorbereitung der Präsentation. Alle Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss - schriftlich, mündlich, Präsentation - haben die Kompetenzen zum Inhalt, die am Ende der 10. Jahrgangsstufe erwartet werden.

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten für die einzelnen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss bei Bedarf einen Nachteilsausgleich, um dem jeweiligen persönlichen Förderbedarf gerecht zu werden. Ein Nachteilsausgleich besteht z.B. in einer Verlängerung der Bearbeitungszeit oder der Bereitstellung besonderer Arbeitsmittel. Auch bei einer festgestellten Lese- und Rechtschreibschwäche kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gewährt werden.

Prüfungsteil

Die MSA-Prüfung ist bestanden, wenn in allen vier Prüfungsfächern mindestens die Note 4 ("ausreichend") erreicht wird. Werden keine ausreichenden Leistungen in allen vier Prüfungsfächern festgestellt, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleich möglich. 

Jahrgangsteil

Schülerinnen und Schüler mit mindestens ausreichenden Noten in allen Jahrgangsfächern bestehen den Jahrgangsteil des MSA. Auch für die Jahrgangsnoten kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleich in Betracht. Für das Bestehen des Jahrgangsteils des Mittleren Schulabschlusses bestehen je nach Schulart (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule) unterschiedliche Anforderungen.

Zusätzliche mündliche Prüfung

Steht nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen einschließlich der Sprechfertigkeitsüberprüfung in der ersten Fremdsprache sowie der Präsentationsprüfung fest, dass mit den Noten der schriftlichen Prüfungsfächer und des Faches der Präsentationsprüfung die Abschlussbedingungen des Mittleren Schulabschlusses nicht erfüllt werden, kann die Schülerin oder der Schüler auf Antrag in höchstens einem der schriftlichen Prüfungsfächer eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen. Voraussetzung für die Durchführung einer zusätzlichen mündlichen Prüfung ist, dass bei Zugrundelegung bestmöglicher Ergebnisse in dieser Prüfung eine gemeinsame Note erreicht werden kann, mit der die Abschlussbedingungen des MSA erfüllt werden können. Die zusätzliche mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Unmittelbar vor der Prüfung besteht eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Die sich anschließende Prüfung hat in der Regel eine Dauer von 15 bis 20 Minuten.

Überprüfung der Bewertung

Aufgrund der Entscheidungserheblichkeit des Erreichens des Mittleren Schulabschluss für die weitere Schul- und Ausbildungslaufbahn Ihres Kindes ist es unerlässlich, dass sowohl die schriftlichen Prüfungen einschließlich einer eventuellen zusätzlichen mündlichen Prüfung als auch die schulischen Bewertungen (Jahrgangsnoten) der 10. Jahrgangsstufe korrekt bewertet werden. Sowohl bei einem bevorstehenden Wechsel in die gymnasiale Oberstufe als auch bei einem Abgang von der Schule nach der 10. Jahrgangsstufe und der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist es daher sinnvoll, beim Vorliegen des Verdachts einer nicht korrekten Bewertung der Leistungen Ihres Kindes Akteneinsicht in die von Ihrem Kind angefertigten Prüfungsarbeiten und in die Protokolle der mündlichen Prüfungen vorzunehmen, um zu prüfen, ob und ggf. welche Leistungen nicht korrekt bewertet wurden und angefochten werden können.

Rechtliche Beratung und Vertretung

Wir beraten und vertreten Schüler/innen und Eltern in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Erreichen des Mittleren Schulabschluss und helfen, einen ggf. bestehenden Anspruch auf Neubewertung bzw. Wiederholung der Prüfung durchzusetzen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin oder senden Sie eine E-Mail:

 

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