Schulrecht - Rechtsanwalt

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Schulrecht - Rechtsanwalt

Grundschule Berlin

Ein­schulung u.a. ­- recht­liche Fragen in der Grund­schule

Tafel mit Kreide und bunter Aufschrift Schule

In Deutsch­land werden alle Kinder zwischen dem 5. und 6. Lebens­jahr schul­pflichtig, für sie be­ginnt dann die Schul­zeit. Der Unterricht erfolgt in den ersten 4 bzw. 6 Schuljahren gemeinsam in der Grundschule. Während der Grundschulzeit werden die entscheidenden Wissensgrundlagen, Lerntechniken und soziale Kompetenzen vermittelt, die für den späteren schulischen Erfolg an den weiterführenden Schulen von hoher Bedeutung sind. Sie sollten die Entscheidung, an welcher Grundschule Ihr Kind eingeschult wird, daher nicht dem Zufall überlassen, sondern sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten erkundigen und in Betracht kommende Grundschulen vergleichen, um Ihre Entscheidung ganz bewusst treffen zu können.

Im Zusammenhang mit der Wahl der richtigen Grundschule und während der Grundschulzeit ergeben sich in rechtlicher Hinsicht bedeutende, speziell grundschulrechtliche Fragestellungen, die häufig weder von den Schulen selbst noch von den zuständigen Schulämtern und der Schulaufsichtsbehörde zufriedenstellend beantwortet werden. Für das insofern bestehende Informationsdefizit gibt es mehrere Gründe:

  • Das Schulrecht in Deutschland ist nach dem Grundgesetz nicht dem Bund zugeordnet, sondern "Ländersache". Der Bildungsbereich bietet den Ländern so weite Gestaltungsspielräume in einem gesellschaftlich und politisch äußerst bedeutsamen Gebiet, also Profilierungsmöglichkeiten, die von den politischen Parteien gerne genutzt werden. Nicht nur nach politischen Regierungswechseln kommt es daher häufig zu Änderungen der schulrechtlichen Bestimmungen. So verfügen alle Länder jeweils über ein eigenes Schulgesetz mit eigenen Rechtsverordnungen, die z. T. erheblich voneinander abweichen und sich häufig ändern. Unter diesen Bedingungen kann sich zu vielen Einzelfragen keine gefestigte Rechtsprechung entwickeln, da vor einem Jahr entschiedene Rechtsfragen schon im nächsten Schuljahr ggf. anders zu beurteilen sind. Im Schulrecht entstehen so Rechtsunsicherheiten.
  • Schulen und Schulämter verfügen häufig über zu wenig Zeit, Ihnen als interessierten Eltern die sich stellenden Fragen ganz ausführlich zu beantworten, um Ihnen eine optimale Entscheidungsgrundlage zu verschaffen.
  • Zum Teil besteht in rechtlicher Hinsicht auch Kompetenzmangel. Mitarbeiter von Schulen sind keine Juristen - dies gilt auch für die Schulleiter. Auskünfte sollten Sie daher mit Vorsicht genießen, da sie rechtlich nicht selten problematisch und z. T. auch schlicht falsch sind.
  • "Last but not least" sollten Sie berücksichtigen, dass Schulen und Behörden Ihnen als betroffenen Eltern gegenüber zwar informationspflichtig sind, aber auch eigene Interessen und Ziele verfolgen, die nicht unbedingt mit Ihren Interessen übereinstimmen müssen.

Vor diesem Hintergrund raten wir Ihnen als vom Schulrecht betroffenen Eltern, sich in schulrechtlichen Angelegenheiten jedenfalls dann, wenn es um für die Zukunft Ihres Kindes besonders bedeutsame Fragen geht, nicht lediglich auf die Auskünfte der jeweiligen Schulen und Schulbehörden zu verlassen, sondern aktiv zu werden und sich selbst zu informieren.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung und/oder als Vertreter in allen schulrechtlichen Angelegenheiten gegenüber Schulen und Schulbehörden zur Verfügung! 

 


 

Zu einigen im Zusammenhang mit der Einschulung an der Grundschule stehenden Fragestellungen haben wir auf den folgenden Seiten für Sie Informationen bereit gestellt, die Ihnen helfen sollen, sich in dem unübersichtlichen Bereich des Schulrechts zurecht zu finden:

 

Ablehnung Wunschschule?

Schulplatz einklagen!

Wir sind spe­zia­lisiert auf Schul­auf­nahme­ver­fahren in Berlin und können Ihnen in den meisten Fällen zum ge­wünsch­ten Schul­platz verhelfen!

Schulplatzklage!

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Praktische Karten mit allen Schulstandorten

Grundschulen in Berlin

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Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Anmeldung an der Wunschschule

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