An einigen grundständige Gymnasien werden derzeit bilinguale Züge in den Sprachen Englisch (Johann-Gottfried-Herder-Oberschule), Französisch (Romain-Rolland-Oberschule und der Rückert-Oberschule), Spanisch (Friedrich-Engels-Oberschule) und Russisch (Johann-Gottfried-Herder-Oberschule) angeobten.
Der Unterrichtsstoff wird in mindestens einem Unterrichtsfach (Sachfach) in einer anderen Sprache als in der gewöhnlichen Unterrichtssprache vermittelt, z. T. wird auch der gesamte Lehrstoff in beiden Sprache unterrichtet.
Eine Mindesteigung als Aufnahmevoraussetzung ist nicht ausdrücklich geregelt, jedoch müssen die Schüler allgemein für eine erfolgreiche Teilnahme an dem spezifischen Unterrichtsangebot geeignet sein.
Bei Übernachfrage erfolgt ein Auswahlverfahren:
Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der grundständigen bilingualen Züge, so werden vorrangig Schülerinnen und Schüler mit einer Förderprognose für das Gymnasium aufgenommen, die ihre in der Jahrgangsstufe 3 begonnene Fremdsprache fortsetzen.
Innerhalb dieser Schülergruppe richtet sich die Aufnahme nach der Notensumme aus den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht.
Dabei werden zunächst Schülerinnen und Schüler mit einer Notensumme von 4 bis 6, dann Schülerinnen und Schüler mit einer Notensumme von 7 bis 9 und danach Schülerinnen und Schüler mit einer höheren Notensumme aufgenommen.
Können innerhalb einer der so gebildeten Gruppen nicht alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, entscheiden über die Aufnahme innerhalb dieser Gruppe die Ergebnisse eines standardisierten Aufnahmegesprächs, das die Schulleiterin oder der Schulleiter mit den Schülerinnen und Schülern durchführt.
In diesem Gespräch werden insbesondere Kommunikationsfähigkeit, logisches Denken und Leseverständnis überprüft.
Bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen Mädchen und Jungen ist zur Gewährleistung des koedukativen Unterrichts dem schwächer vertretenen Geschlecht, sofern entsprechend viele Teilnahmewünsche bestehen, mindestens ein Drittel der Plätze zur Verfügung zu stellen.
Berlin, 27.02.2013 (ow)
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