Schulrecht - Rechtsanwalt

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Aufnahme Gymnasium und ISS

Ablehnungsbescheid Gymnasium und ISS

Die Aufnahme- und Ablehnungsbescheide für (fast) alle öffentlichen Berliner Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen (ISS) werden seit einigen Jahren jeweils im Mai versandt.

Wer für die angegebenen Wunschschulen einen Ablehnungsbescheid erhält, kann hiergegen rechtlich vorgehen. Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Schulaufnahmeverfahren ("sog. Schulplatzklagen") in Berlin und können unseren Mandanten im Rahmen des

→ Widerspruchsverfahrens und / oder eines
→ verwaltungsgerichtlichen Klage- und Eilverfahrens

in sehr vielen Fällen zu dem gewünschten Schulplatz verhelfen!

Hintergrund:

Zum Schuljahr 2011/12 wurde in Berlin für den Übergang von der Grundschule an die weiterführenden Schulen ein neues Schulaufnahmeverfahren eingeführt. An übernachgefragten Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien wird das Auswahlverfahren nach bestimmten Merkmalen / Kriterien durchgeführt. Bei den "normalen" weiterführenden Schulen (alle Schulen, an denen kein Schulversuch durchgeführt wird und die auch nicht als "Schule besonderer pädagogischer Prägung" eingerichtet sind) wird die Rangfolge in sechs Schritten gebildet:

  1. Vorabquote: Vorrang für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (bis zu 4 Plätze pro Klasse)
  2. 10% - Härtefallkontingent ("besondere Härtefälle")
  3. 60% - Kriterienkontingent (von der Schule festgelegte Kriterien, häufig: Durchschnittsnote der Förderprognose)
  4. Geschwistervorrang (Schritt 1): Nicht verbrauchte Plätze des Härtefallkontingents werden an nicht im Kriterienkontingent aufgenommene Geschwisterkinder vergeben
  5. Geschwistervorrang (Schritt 2): Vorrangige Aufnahme aller bis hierhin noch nicht aufgenommenen Geschwisterkinder
  6. bis zu 30% - Loskontingent: Die übrigen Plätze (grds. 30%) werden in einem Losverfahren verlost.

Der Vorrang für Geschwisterkinder wurde 2014 neu in das Schulgesetz eingeführt. Die Kinder müssen im gleichen Haushalt leben.

Für Schulen, die an einem Schulversuch teilnehmen, für Schulen besonderer pädagogischer Prägung (z. B. Sophie-Scholl-Schule, Europaschulen, MINT-Klassen, Schnelllernerklassen u.a.) und für Gemeinschaftsschulen gelten abweichende Auswahlkriterien.

Aufgrund unserer anwaltlichen Spezialisierung auf die Überprüfung dieser Aufnahmeverfahren konnten wir in den letzten 7 Jahren - also seit Einführung der "neuen" Aufnahmebestimmungen - durch sehr genaue Kontrolle aller maßgeblichen Einzelheiten unseren Mandanten in vielen Fällen zu den gewünschten Schulplätzen verhelfen.

Im Widerspruchsverfahren nehmen wir zunächst beim Schulamt eine umfangreiche Akteneinsicht und besprechen das Verfahren sowie mögliche Verfahrensfehler mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Stellt das Schulamt den Schulplatz im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nicht zur Verfügung, kann beim Verwaltungsgericht Klage erhoben und/oder ein Eilantrag ("einstweilige Anordnung")  gestellt werden.

Einzelheiten zu den Erfolgsaussichten in Ihrer speziellen Situation und zum Verfahrensablauf besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen einer Erstberatung. Vereinbaren Sie einen Termin!

 


 

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren bei Übergang von der Grundschule an die weiterführenden Schulen finden Sie unter

Übergang Oberschule

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Wir sind spe­zia­lisiert auf Schul­auf­nahme­ver­fahren in Berlin und können Ihnen in den meisten Fällen zum ge­wünsch­ten Schul­platz verhelfen!

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